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Pflegekompetenzgesetz: DPR fordert pflegefachliche Autonomie und Mitgestaltung

Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßt den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Pflegekompetenzgesetz als wichtigen Schritt zur Stärkung der Pflegeberufe. „Der Entwurf zeigt: Pflegefachpersonen sind qualifiziert, kompetent und übernehmen eigenverantwortlich Aufgaben in einer modernen, multiprofessionellen Gesundheitsversorgung“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats.

„Es wird anerkannt, dass Pflegefachpersonen nicht nur auf ärztliche Anordnung hin arbeiten, sondern über eigene, fundierte Kompetenzen verfügen, die für die Versorgung der Bevölkerung unverzichtbar sind“, fügt Vogler hinzu.

Der DPR unterstützt ausdrücklich die geplante Erweiterung der pflegerischen Aufgabenbereiche – insbesondere die Stärkung der Pflegeprozessverantwortung sowie die Einführung eines Muster-Scope-of-Practice. Wissenschaftlich fundierte Konzepte wie das DPR-Projekt BAPID (Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland) können hierbei eine zentrale Grundlage für die Entwicklung eines evidenzbasierten, professionsbezogenen Leistungsprofils bilden.

Kompetenzerweiterung soll pflegefachlich und -wissenschaftlich fundiert sein und qualifikationsbezogen erfolgen

Bedauerlich sei, dass viele der im Gesetz vorgesehenen pflegerischen Leistungen weiterhin zu stark an ärztliche Diagnosen gebunden bleiben und damit eine eigenständige heilkundliche Ausübung durch Pflegefachpersonen verhindern. Aus Sicht des DPR müssen Pflegefachpersonen entsprechend ihrer Qualifikation pflegefachlich und pflegewissenschaftlich fundierte heilkundliche Aufgaben eigenverantwortlich übernehmen können. Das Pflegekompetenzgesetz dürfe nicht bei der Teilübernahme ärztlicher Aufgaben stehenbleiben. Vielmehr müssten das professionelle Selbstverständnis pflegerischen Handelns sowie die Qualifikationsniveaus der Pflegeberufe vollumfänglich berücksichtigt werden, um die notwendige Autonomie und gesellschaftliche Anerkennung der Profession nachhaltig zu stärken.

Kompetenzen mitgestalten 

Der DPR fordert, dass die im Gesetz vorgesehene Beteiligung der maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene verbindlich, strukturiert und mit klaren Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrechten ausgestaltet wird. Eine bloße Anhörung sei hierfür nicht ausreichend – insbesondere nicht bei der Entwicklung von Aufgaben- und Leistungsprofilen sowie bei der Erstellung wissenschaftlicher Expertisen. Für eine verlässliche und wirksame Interessenvertretung sei zudem eine dauerhaft finanzierte und hauptamtlich strukturierte Organisation auf Bundesebene unerlässlich.

Digitale Infrastruktur benötigt

Der DPR betont, dass Pflegekompetenz ihr volles Potenzial nur entfalten kann, wenn sie auch digital umgesetzt wird. Pflegerische Handlungs- und Verantwortungsbereiche benötigen spezifische digitale IT- und KI-Strukturen, die sie in Echtzeit, sektorenübergreifend und entlang der gesamten Versorgungsprozesse unterstützen. Daher fordert der Pflegerat eine eigenständige Digitalinitiative, die digitale Pflegekompetenz gezielt stärkt, systematisch verankert und konsequent in alle Digitalstrategien des Gesundheitswesens integriert.

Heilkunde klar definieren

Der DPR fordert eine klare, rechtssichere Regelung und Benennung der pflegerischen Heilkunde als selbstständiges und eigenverantwortliches Handlungsfeld im Gesetz. Gleichzeitig muss das Pflegekompetenzgesetz die Stärkung des Begriffs der Heilkunde für andere Gesundheitsfachberufe aufgreifen.

Pflege will und kann mehr

Das Pflegekompetenzgesetz schaffe eine Grundlage für mehr Verantwortung, Autonomie und Sichtbarkeit der Pflegeberufe. Für eine nachhaltige Wirkung braucht es laut DPR:

  • Klare gesetzliche Regelungen zur eigenständigen, qualifikationsbezogenen Heilkundeausübung durch Pflegefachpersonen
  • Verbindliches Mitgestalten der Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene durch eine dauerhaft institutionalisierte und angemessen ausgestattete Interessenvertretung mit Mitwirkungsrechten
  • Eine eigenständige Digitalinitiative, die digitale Pflegekompetenz stärkt und verbindlich in alle Digitalstrategien integriert.

„Pflege kann mehr. Pflege will mehr. Das Pflegekompetenzgesetz ist eine historische Chance. Voraussetzung ist eine konsequente Umsetzung der selbstständigen und eigenverantwortlichen Heilkundeausübung an die Pflegefachpersonen“, so Christine Vogler.

Die vollständige Stellungnahme des DPR zum Referentenentwurf finden Sie hier.

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