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DBfK: Pflegegrad 1 muss bleiben und zielgerichteter ausgestaltet werden
Die derzeitige Debatte über die Abschaffung des Pflegegrads 1 ist weder neu noch zielführend. Vielmehr bedarf es laut Deutschem Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) einer grundlegenden Neuausrichtung der Pflegeversicherung, inklusive einer Rückzahlung entnommener Gelder und der Herausnahme von Rentenansprüchen. Gleichzeitig wäre es sinnvoll, die Wirkungsabsicht des Pflegegrads 1 zu überprüfen und ihn stärker auf präventive Maßnahmen auszurichten.
„Die Ziele, mit denen der Pflegegrad 1 im Jahr 2017 eingeführt wurde, sind nach wie vor gut begründet“, betont Stefan Werner, Vizepräsident des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK). „Dabei geht zum einen um einen längeren Verbleib in der eigenen Häuslichkeit und zum anderen um ein Hinauszögern einer stärkeren und damit auch wesentlich teureren Pflegebedürftigkeit durch präventive Maßnahmen. Diese Ziele jetzt kurzfristig für Einsparungen über Bord zu werfen, halten wir für besonders fahrlässig.“
Der DBfK fordert, versicherungsfremde Kosten konsequent in den Bundeshaushalt zu verlagern. Dazu zählen insbesondere die über 5 Milliarden Euro, die während der Corona-Pandemie entnommen wurden, sowie die Kosten für Rentenpunkte pflegender Angehöriger, die inzwischen rund 4 Milliarden Euro betragen.
Darüber hinaus plädiert der DBfK dafür, Prävention zur Priorität zu machen und die Kompetenz von Pflegefachpersonen stärker einzubinden. Sie können beraten, coachen sowie Angehörige schulen und begleiten. Auf diese Weise lassen sich frühzeitig drohende Überlastungen erkennen, Unterstützungsnetzwerke aktivieren und die Kontinuität der Versorgung sichern.
„Der Pflegegrad 1 muss bleiben und den Zugang zu pflegefachlicher Leistung ermöglichen“, so Stefan Werner weiter. „Wir reden hier in erster Linie von älteren Pflegebedürftigen, das Durchschnittsalter bei der Antragstellung liegt bei fast 79 Jahren. Diese vulnerable Personengruppe können wir nicht unversorgt lassen. Sie bedarf in besonderem Maß einer zugehenden, aktiven Unterstützung, wie sie insbesondere Community Health Nurses (CHN) leisten können. Dafür sollten die Mittel in erster Linie verwendet werden, und wir sehen hier sowohl die Kommunen als auch die Pflegekassen in der Verantwortung. Wir als DBfK stehen für eine Überprüfung und daraus möglicherweise resultierende Neujustierung der Wirkungsabsicht des Pflegegrads 1 bereit, nicht aber für eine Abschaffung. Die Misere der Pflegeversicherung rührt nicht daher, dass Einzelne sie nicht in der intendierten Absicht nutzen. Sie muss vielmehr strukturell beseitigt werden.“
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