Vor einem Jahr ist das Berufsregister für Pflegefachpersonen in Bayern gestartet. Ziel des Registers ist es, Kompetenzen, Qualifikationen und Einsatzbereiche der Profession Pflege erstmals systematisch sichtbar zu machen und damit eine verlässliche Datengrundlage für die Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung im Freistaat zu schaffen. Nach zwölf Monaten zieht die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) nun eine erste Zwischenbilanz.

Ausgangspunkt für die Einführung war die Novellierung des Bayerischen Pflegendengesetzes. Mit Inkrafttreten von Artikel 7 des BayPfleG am 1. Juni 2025 wurden die Voraussetzungen geschaffen, bayerische Pflegefachpersonen systematisch zu erfassen. Von den geschätzt 220.000 beruflich Pflegenden in Bayern sind rund 170.000 Pflegefachpersonen verpflichtet, sich im Berufsregister der VdPB einzutragen.

Nach einem Jahr verzeichnet die VdPB bereits 41.000 Registrierungsanträge und kann auf Basis der bisher vorliegenden Eintragungen erste belastbare Aussagen treffen. Die Daten zeigen unter anderem, dass die Pflege in Bayern weiterhin überwiegend weiblich geprägt ist: 81 Prozent der registrierten Pflegefachpersonen sind Frauen. Auch die Altersverteilung entspricht weitgehend der allgemeinen Demografie der Erwerbstätigen. Zugleich macht das Register deutlich, dass in den kommenden Jahren ein erheblicher Teil der Pflegefachpersonen aus dem Beruf ausscheiden wird. Bei einem angenommenen Renteneintritt mit 67 Jahren werden mehr als 17 Prozent der bislang Registrierten innerhalb der nächsten zehn Jahre in den Ruhestand gehen.

„Der Bedarf an qualifiziertem Nachwuchs ist bereits heute klar erkennbar. Das verdeutlicht, wie wichtig es ist, rechtzeitig wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die pflegerische Versorgung in Bayern langfristig zu sichern“, mahnt Rita Zöllner, Präsidentin der VdPB. Zugleich weist sie darauf hin, dass dabei noch nicht berücksichtigt sei, wie belastend der Pflegeberuf körperlich tatsächlich ist. Ob viele Pflegefachpersonen ihre Tätigkeit tatsächlich bis zum 67. Lebensjahr ausüben können, sei daher fraglich. Für Zöllner steht fest, dass der Pflegeberuf insgesamt attraktiver werden müsse. Dabei fehle es der Profession nach wie vor an ausreichender Anerkennung ihrer Kompetenzen.

Ein weiteres Ergebnis der bisherigen Auswertung betrifft die hohe Bildungsbereitschaft innerhalb der Profession. Mehr als elf Prozent der registrierten Pflegefachpersonen verfügen über mindestens eine Weiterbildung. Insgesamt bildet das Register derzeit mehr als 30 verschiedene Weiterbildungsabschlüsse ab. Auch das breite Tätigkeitsspektrum der Pflege wird sichtbar: Die beruflichen Einsatzfelder konzentrieren sich zwar vor allem auf Krankenhäuser sowie die stationäre Langzeit- und ambulante Pflege, zugleich werden im Register mehr als 13 unterschiedliche Tätigkeitsbereiche erfasst.

Aus Sicht der VdPB zeigen diese Zahlen nicht nur die Vielfalt der Qualifikationen und Einsatzorte in der Pflege, sondern auch die Bereitschaft vieler Pflegefachpersonen, über die Ausbildung hinaus zusätzliche Kompetenzen zu erwerben. Impulse dafür sieht die VdPB auch im Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP). „Die Kompetenzerweiterung ist ein bedeutender Schritt für die Profession. Zusätzlich bedarf es an mehr Autonomie bei der Ausübung der pflegerischen Praxis sowie eigenverantwortliches Arbeiten, um das Berufsbild langfristig aufzuwerten“, betont Zöllner.

Nach Einschätzung der VdPB knüpfen die bisherigen Registerdaten an die bereits 2023 veröffentlichte Monitoringstudie zum Pflegepersonalbedarf in Bayern an und weisen schon jetzt eine hohe Datenqualität und Aussagekraft auf. Um diese Grundlage weiter zu stärken, ruft die VdPB alle bayerischen Pflegefachpersonen dazu auf, ihrer Registrierungspflicht zeitnah und vollständig nachzukommen.

„Die bisher hohe Registrierungsbeteiligung freut uns sehr. Je umfangreicher die Datenbasis ist, desto gezielter können wir beispielsweise regionale Bedarfe erkennen und dringend notwendige Handlungserfordernisse valide herausarbeiten. Aus diesem Grund ist jeder einzelne Eintrag im Berufsregister wichtig. Daher rufen wir alle bayerischen Pflegefachpersonen dazu auf, der Registrierungspflicht nachzukommen – für die pflegerische Versorgungssicherheit in Bayern und die Weiterentwicklung der Profession Pflege“, so Zöllner.


Zur Pressemitteilung: https://www.vdpb-bayern.de/01-juni-2026-ein-jahr-berufsregister-fuer-pflegefachpersonen-in-bayern-vdpb-zieht-eine-erste-zwischenbilanz/

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Der Bundesverband Pflegemanagement bewertet die Unterrichtung der Bundesregierung zur Umsetzung und Weiterentwicklung des wissenschaftlich fundierten Personalbemessungsverfahrens in der vollstationären Langzeitpflege mit großer Sorge. Kritisch sieht der Verband insbesondere, dass nach Einschätzung der Bundesregierung eine weitere Anhebung der Personalanhaltswerte nach § 113c SGB XI derzeit nicht erfolgen soll. Auch die Einführung einer bundeseinheitlichen Mindestpersonalausstattung ist nach der vorliegenden Einschätzung aktuell nicht vorgesehen.

Aus Sicht des Bundesverbands Pflegemanagement sendet diese Haltung ein problematisches Signal. Zwar werde der wissenschaftlich ermittelte Pflegebedarf grundsätzlich anerkannt, politisch aber nicht konsequent umgesetzt. Statt die tatsächlichen Bedarfe der Bewohnerinnen und Bewohner zum Maßstab zu machen, rückten Arbeitsmarktengpässe, Finanzierungsdruck und Fragen der kurzfristigen Umsetzbarkeit in den Vordergrund.
„Pflegebedarf verschwindet nicht, weil Personal fehlt. Wenn der Mangel zum Maßstab politischer Steuerung wird, droht aus einem wissenschaftlichen Personalbemessungsverfahren ein Instrument zur Verwaltung von Unterversorgung zu werden“, erklärt Sarah Lukuc, Vorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement.

Mit dem Personalbemessungsverfahren PeBeM wurde erstmals wissenschaftlich beschrieben, welche Personalausstattung in vollstationären Pflegeeinrichtungen erforderlich ist. Die Weiterentwicklung von Algorithmus 1.0 über 2.0 bis zu 2.1 bestätigt nach Auffassung des Verbands eine klare Bedarfslinie oberhalb der derzeit geltenden gesetzlichen Werte. Besonders kritisch bewertet der Bundesverband die von der Bundesregierung bevorzugte Variante 2.1 H, bei der hauswirtschaftliche Tätigkeiten aus dem Pflegepersonalbedarf herausgerechnet werden. Fachlich vertretbar sei dies nur dann, wenn diese Aufgaben verbindlich durch ausreichend finanziertes Hauswirtschaftspersonal übernommen würden.

„Algorithmus 2.1 H darf nicht bedeuten: weniger Pflegepersonal, aber keine verbindliche Stärkung der Hauswirtschaft. Wenn Tätigkeiten herausgerechnet werden, müssen sie an anderer Stelle zuverlässig finanziert und organisiert werden. Sonst entsteht keine Effizienz, sondern eine Verschiebung von Arbeit, Verantwortung und Kosten“, betont Peter Koch, Vorstandsmitglied des Bundesverbands Pflegemanagement und Leiter der AG Langzeitpflege und Reha.

Der Verband warnt außerdem davor, die Diskussion um Personalbemessung mit Überlegungen zu verbinden, Schwellenwerte bei den Pflegegraden 1 bis 3 anzuheben. Eine solche Veränderung würde den tatsächlichen Unterstützungsbedarf nicht verringern, sondern lediglich seine leistungsrechtliche Sichtbarkeit reduzieren. Nach Einschätzung des Bundesverbands Pflegemanagement besteht damit die Gefahr, dass auch die wissenschaftlichen Aussagen von PeBeM verzerrt würden, weil der Personalbedarf auf Basis veränderter Pflegegradstrukturen rechnerisch geringer erscheinen könnte.

„Gerade die Pflegegrade 1 bis 3 sind der zentrale Bereich für Prävention, Beratung, Reablement, Angehörigenunterstützung und den Erhalt von Selbstständigkeit. Wer hier den Zugang erschwert, riskiert spätere Hilfe, höhere Belastung von Angehörigen, mehr Krisenverläufe und zusätzliche Folgekosten in Krankenversicherung, Sozialhilfe und stationärer Versorgung“, so Koch.

Der Bundesverband Pflegemanagement fordert die Bundesregierung deshalb auf, PeBeM nicht als Instrument zur Begrenzung von Personalansprüchen zu nutzen, sondern als Grundlage für einen verbindlichen Stufenplan. Notwendig seien aus Sicht des Verbands der Ausbau der Pflegefachassistenz, die gezielte Stärkung von Pflegefachpersonen, klare Aufgabenprofile im Skill-Grade-Mix, eine verbindlich finanzierte Hauswirtschaft sowie Investitionen in Organisationsentwicklung und Digitalisierung.

„Der Fachkräftemangel wird nicht dadurch gelöst, dass Fachlichkeit abgesenkt wird. Er wird gelöst, indem Pflegefachpersonen gezielt eingesetzt, Assistenzberufe gestärkt, Hilfskräfte qualifiziert und pflegeferne Tätigkeiten konsequent aus der Pflege herausgelöst werden“, so Sarah Lukuc.

Für den Bundesverband Pflegemanagement ist klar: Pflege darf nicht als nachrangige Kostenposition behandelt werden, sondern muss als kritische Infrastruktur verstanden werden. Sie sichere Würde, Teilhabe, Prävention, Rehabilitation und Versorgungssicherheit. „Die politische Frage darf daher nicht lauten, wie Pflegebedarf rechnerisch reduziert werden kann. Sie muss lauten, welche Pflege eine alternde Gesellschaft braucht“, unterstreicht Lukuc.

„Pflegebedarf muss Maßstab politischen Handelns bleiben – nicht dessen Verhandlungsrest“, fordert Lukuc.


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Anlässlich des bundesweiten Aktionstags gegen den Schmerz am 2. Juni macht der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) auf die wichtige Rolle der Speziellen Schmerzpflege aufmerksam. Menschen mit akuten oder chronischen Schmerzen seien auf eine qualitativ hochwertige, evidenzbasierte und personenzentrierte Versorgung angewiesen. Dafür brauche es Pflegefachpersonen mit spezieller Qualifikation, die ihre Expertise verbindlich in die Versorgung einbringen können.

„Schmerzen beeinträchtigen Lebensqualität, Selbstständigkeit und Teilhabe massiv. Pflegefachpersonen mit einer Weiterbildung in Spezieller Schmerzpflege leisten einen unverzichtbaren Beitrag, um Betroffene professionell und wirksam zu begleiten“, erklärt Vera Lux, Präsidentin des DBfK.

Nach Einschätzung des Berufsverbands sind die Anforderungen an ein wirksames Schmerzmanagement in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Gerade bei komplexen chronischen Schmerzerkrankungen seien spezialisierte Kompetenzen erforderlich – etwa im Schmerzassessment, in der pflegerischen Diagnostik, bei edukativen Maßnahmen sowie in der Steuerung medikamentöser und nicht-medikamentöser Therapien. Der Pflegeprozess und die pflegerische Einschätzung seien dabei gesetzlich verankerte Vorbehaltsaufgaben von Pflegefachpersonen.

„Wer Menschen mit komplexen Schmerzsituationen versorgen will, braucht hochqualifizierte Pflegefachpersonen im interprofessionellen und therapeutischen Team. Spezielle Schmerzpflege ist daher keine Zusatzoption, sondern ein zentraler Bestandteil moderner Gesundheitsversorgung“, betont Vera Lux.

Der DBfK fordert deshalb die verbindliche Einbindung von Pflegefachpersonen der Speziellen Schmerzpflege in allen Versorgungssettings. Zudem spricht sich der Verband für die konsequente Anerkennung pflegerischer Vorbehaltsaufgaben im Schmerzmanagement aus. Gefordert werden außerdem eine bundesweite strukturelle und curriculare Verankerung der Weiterbildung Spezielle Schmerzpflege auf DQR-5-Niveau mit perspektivischer Weiterentwicklung auf DQR 7 sowie bessere personelle und finanzielle Rahmenbedingungen für eine spezialisierte pflegerische Schmerzversorgung.

Die Weiterbildung Spezielle Schmerzpflege orientiert sich nach Angaben des DBfK an europäischen Standards und vermittelt vertiefte Kompetenzen in Schmerzassessment, Edukation, interprofessioneller Zusammenarbeit und evidenzbasierter Therapiegestaltung. Pflegefachpersonen übernähmen damit eine Schlüsselrolle für Qualitätssicherung und Patient:innensicherheit.

„Eine gute Schmerzversorgung gelingt nur interprofessionell – aber sie gelingt nicht ohne Pflege. Speziell qualifizierte Pflegefachpersonen sorgen dafür, dass Schmerzen früh erkannt, professionell eingeschätzt und wirksam behandelt werden“, so die DBfK-Präsidentin.

Zum Aktionstag gegen den Schmerz appelliert der DBfK daher an Politik, Einrichtungen und Kostenträger, die Spezielle Schmerzpflege verbindlich in den Versorgungsstrukturen zu verankern und damit die Versorgung von Millionen betroffener Menschen nachhaltig zu verbessern.

Die DBfK-Fachgruppe Schmerz hat die entsprechenden Forderungen gemeinsam mit Vertreter:innen der Deutschen Schmerzgesellschaft in einem Positionspapier ausführlich dargestellt - dieses können Sie hier abrufen.


Zur Pressemitteilung: https://www.dbfk.de/de/newsroom/pressemitteilungen/meldungen/2026/2026-05-28-spezielle-schmerzpflege-staerkt-versorgungsqualitaet-und-patient-innensicherheit.php

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