Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat ein Positionspapier zur pflegerischen Diagnostik im Rahmen des „Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (BEEP) vorgelegt. Das Gesetz stellt klar, dass Pflegefachpersonen mit entsprechender Qualifikation bestimmte Leistungen eigenverantwortlich auf Basis ärztlicher oder pflegerischer Diagnosen erbringen können. Damit wird der Heilberuf Pflege gestärkt und die Profession Pflege weiter gefestigt. Gleichzeitig profitiert die pflegerische Versorgung, da pflegerisches Handeln nun ausdrücklich auf eigenen pflegerischen Diagnosen basiert.

Der Deutsche Pflegerat begrüßt, dass die pflegerische Diagnostik mit dem BEEP erstmals gesetzlich klar aufgegriffen wurde.

„Dass das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege erstmals Leistungen nach pflegerischer Diagnose nennt, ist von großer Bedeutung, betont Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Es wird damit klargestellt: Pflegefachpersonen können bei entsprechender Qualifikation bestimmte Leistungen eigenverantwortlich auf Grundlage pflegerischer Diagnosestellung erbringen. Pflegerisches Handeln ist damit auch das Ergebnis eigener pflegerischer Diagnostik. Das muss jetzt in der Versorgungspraxis ankommen.“

Das gemeinsame Positionspapier der Fachkommissionen „Pflegebildung & Pflegewissenschaft“ sowie „Digitalisierung in der Pflege“ des Deutschen Pflegerats stellt Begriff, Funktion und Bedeutung der pflegerischen Diagnostik in den Fokus. Es erläutert, welche Voraussetzungen notwendig sind, damit der gesetzliche Auftrag fachlich fundiert umgesetzt werden kann. Ziel ist, Pflegefachpersonen ein eigenverantwortliches Handeln im Gesundheitssystem zu ermöglichen – so lässt sich Versorgung bedarfsgerecht und qualitätsgesichert gestalten, auf einer klaren professionellen Grundlage und im interprofessionellen Zusammenspiel mit anderen Gesundheitsberufen.

Pflegerische Diagnostik macht professionelle Pflege sichtbar

Pflegerische Diagnostik ist ein Kernbestandteil professioneller Pflege. Sie ermöglicht, Pflegebedarfe frühzeitig zu erkennen, Versorgung gezielt zu planen und die Qualität der Pflege transparent zu machen. Dadurch steigt die Entscheidungsqualität und die Sicherheit der Versorgung wird erhöht. Pflegerische Diagnostik strukturiert Entscheidungen, dokumentiert Versorgungsverläufe nachvollziehbar und bildet die Basis für eigenverantwortliches pflegerisches Handeln. Gleichzeitig werden pflegefachliche Beiträge in interprofessionellen Versorgungsprozessen sichtbar und anschlussfähig.

Der DPR macht deutlich: Ohne pflegerische Diagnostik läuft Pflege Gefahr, auf einzelne Verrichtungen reduziert zu werden. Sie ist die fachliche Grundlage dafür, dass Pflegefachpersonen Bedarfe eigenständig erkennen, pflegerische Diagnosen ableiten und die Versorgung verantwortlich gestalten können. Pflegerische Diagnostik bildet damit einen zentralen Bestandteil professioneller Pflege und ist untrennbar mit der Pflegeprozessverantwortung verbunden.

Starke Expertise aus der Profession

Das Positionspapier entstand unter Federführung der DPR-Fachkommissionen „Pflegebildung & Pflegewissenschaft“ sowie „Digitalisierung in der Pflege“. In beiden Gremien arbeiten hochqualifizierte Expert:innen aus allen Bereichen der Pflege in Deutschland. Sie verbinden Praxiswissen, wissenschaftliche Expertise und Managementerfahrung und kennen sich ebenso mit der digitalen Abbildung pflegerischer Diagnostik aus – wodurch das Papier auf einer breiten, praxisnahen und fachlich fundierten Basis steht.

„Es gibt kaum eine bessere Expertise als die derjenigen, die wir in den DPR-Fachkommissionen gebündelt haben und die pflegerische Diagnostik in Praxis, Bildung, Wissenschaft und Digitalisierung seit Jahren fachlich tragen und weiterentwickeln. Dieses Wissen muss jetzt verbindlich in die Umsetzung einfließen.“

DPR fordert federführende Einbindung bei der weiteren Ausgestaltung

Der Deutsche Pflegerat fordert, bei allen grundlegenden Regelungen zur pflegerischen Diagnostik, zu digitalen Anforderungen und den daraus abgeleiteten Rahmenbedingungen von Anfang an eingebunden zu werden. Der DPR will diesen Prozess aktiv mitgestalten und sicherstellen, dass die beschriebenen Grundlagen wirksam in der Versorgungspraxis umgesetzt werden. Denn damit pflegerische Diagnostik künftig in Versorgung, Bildung und Digitalisierung tatsächlich Wirkung entfaltet, sind nicht nur gesetzliche Klarheit, sondern vor allem eine konsequente fachliche Weiterentwicklung aus der Pflege heraus notwendig – auf Basis des Positionspapiers.

Dazu gehören aus Sicht des DPR:

  • klare gesetzliche und leistungsrechtliche Grundlagen,
  • die verbindliche Verankerung in Ausbildung, Studium sowie Fort- und Weiterbildung,
  • die konsequente Weiterentwicklung der pflegerischen Fachsprache,
  • digitale Systeme, die pflegefachliche Entscheidungen unterstützen, aber nicht ersetzen,
  • sowie Rahmenbedingungen, die pflegerische Eigenverantwortung, Pflegeprozessverantwortung und qualifikationsgebunden erweiterte Verantwortung im Rahmen der Vorbehaltsaufgaben fachlich tragfähig absichern.

Das Positionspapier zeigt klar: Pflegerische Diagnostik entfaltet nur dann ihre Wirkung, wenn sie digital belastbar abgebildet wird. Dafür sind ein einheitlicher pflegefachlicher Sprachraum, klare Definitionen und interoperable Systeme erforderlich. So können pflegerische Einschätzungen nachvollziehbar dokumentiert und effektiv in der Versorgung eingesetzt werden.


Zur Pressemitteilung: https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/positionspapier-pflegerische-diagnostik-ist-grundlage-eigenverantwortlicher-pflege

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Gute Pflege entscheidet über die Qualität der Versorgung – doch Deutschland nutzt dieses Potenzial bislang nicht ausreichend. Der Deutsche Pflegerat (DPR) legt mit dem Expert:innenpapier „Qualitätsentwicklung durch die Förderung von Pflegeexzellenz in Deutschland“ eine fundierte Analyse vor. Das Papier wurde von der DPR-Fachkommission „Exzellenzentwicklung in der Pflege“ erarbeitet.

„Pflegeexzellenz ist keine Kür, sondern die Basis für Qualität, Versorgungssicherheit und auch Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Wer die Versorgung sichern will, muss die Profession Pflege systematisch stärken und strategisch nutzen.“

Pflegequalität steigert Effizienz und spart Kosten

Exzellente pflegerische Versorgung erhöht die Ergebnisqualität, bindet Fachpersonal und reduziert Folgekosten – etwa durch weniger Komplikationen, Fehlzeiten und Fluktuation. Internationale Studien zeigen, dass Einrichtungen mit hoher Pflegequalität effizienter arbeiten, besser auf Herausforderungen reagieren und Fachpersonal langfristig halten.

Handlungsbedarf in Deutschland

Trotz der nachweisbaren Vorteile fehlt eine nationale Strategie zur Förderung von Pflegeexzellenz. „Pflegeleistungen werden oft in ihrer Wirkung massiv unterschätzt. Dabei ist die Profession Pflege das Rückgrat jeder Gesundheitseinrichtung“, betont der DPR. Besonders in der Langzeitpflege zeigen Qualitätsmessung, Datenverfügbarkeit und Digitalisierung deutliche Defizite.

Drei Maßnahmen zur Pflegeexzellenz

Der DPR fordert klare Maßnahmen, um Pflegeexzellenz zu fördern:

  1. Aufbau einer nationalen Infrastruktur für Qualitätsdaten und Benchmarking
  2. Gründung eines Pflegeforschungsnetzwerks und eines Instituts für Pflegeentwicklung
  3. Stärkung und verbindliche Einbindung des Pflegemanagements auf allen Ebenen

Pflegeexzellenz entsteht laut DPR nur, wenn Versorgung, Einrichtungen und politische Rahmenbedingungen zusammenwirken: evidenzbasierte Pflege, klare Rollen, kontinuierliche Weiterbildung, gute Personalstrukturen, echte Mitbestimmung, verlässliche Daten und Forschungsförderung. So wird Pflegequalität messbar, vergleichbar und strategisch steuerbar – mit einem nachweislich positiven Social Return on Investment.

Das Expert:innenpapier „Qualitätsentwicklung durch die Förderung von Pflegeexzellenz in Deutschland“ steht auf der Website des Deutschen Pflegerats zur Verfügung: https://deutscher-pflegerat.de/download/dpr_expertinnenpapier_pflegeexzellenz_in_deutschland.pdf 


Zur Pressemitteilung: https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/deutscher-pflegerat-fordert-strategie-fuer-pflegeexzellenz

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Mit der Veröffentlichung einer umfassenden Rahmenempfehlung des Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. (VPU) liegt erstmals ein strukturierter Leitfaden zur Implementierung von Advanced Practice Nursing (APN) und Advanced Practice Midwifery (APM) in deutschen Akutkrankenhäusern vor. Das Papier adressiert zentrale Herausforderungen der stationären Versorgung und formuliert konkrete Empfehlungen zur systematischen Einführung erweiterter pflegerischer Rollen.

Vor dem Hintergrund zunehmender Multimorbidität, steigender Versorgungsbedarfe und wachsender klinischer Komplexität identifiziert der Leitfaden APN/APM als evidenzbasierten Ansatz zur Weiterentwicklung der Versorgungsqualität. Internationale Studien belegen positive Effekte auf Patientensicherheit, Outcomes und interprofessionelle Zusammenarbeit, während die Implementierung in Deutschland bislang heterogen und nur punktuell erfolgt.

Zentraler Bestandteil der Empfehlung ist die Orientierung am PEPPA-Framework, das eine bedarfsgesteuerte Rollenentwicklung vorsieht. Ausgangspunkt ist eine systematische IST-Analyse definierter Patient:innengruppen, gefolgt von der Identifikation von Versorgungslücken, der Zieldefinition sowie der Entwicklung eines spezifischen Rollen- und Versorgungskonzepts. Die Implementierung wird als mehrjähriger, iterativer Prozess mit integrierter Evaluation und kontinuierlichem Monitoring beschrieben.

Neben dem prozessualen Ansatz betont die Rahmenempfehlung die Bedeutung organisationaler Voraussetzungen. Dazu zählen klar definierte Rollenprofile, verbindliche Governance-Strukturen sowie die institutionelle Verankerung der APN/APM-Rollen im Pflegemanagement. Führungskräfte übernehmen dabei eine aktive Rolle in der Gestaltung, Absicherung und strategischen Integration der erweiterten Praxis.

Das Tätigkeitsspektrum von APNs/APMs umfasst hochspezialisierte klinische Versorgung, Fallsteuerung komplexer Patient:innen, evidenzbasierte Praxisentwicklung, interprofessionelle Koordination sowie Wissens- und Forschungstransfer. Die Rollen bewegen sich entlang eines Kontinuums zwischen Clinical Nurse Specialist und Nurse Practitioner und sind abhängig von Versorgungsbedarf, Setting und regulatorischem Rahmen ausgestaltet.

Darüber hinaus adressiert die Empfehlung Fragen der strukturellen und finanziellen Integration. APN/APM-Rollen können grundsätzlich über bestehende Pflegebudgets refinanziert werden, sofern sie als klinisch verankerte Funktionen ausgestaltet sind. Die Abbildung sowohl direkter als auch indirekter Leistungsanteile sowie eine valide Dokumentation werden als zentrale Voraussetzungen für die nachhaltige Etablierung hervorgehoben.

Als zentrale Erfolgsfaktoren benennt der Leitfaden eine konsequente Bedarfsorientierung, klare Schnittstellendefinitionen, strukturierte Rollenentwicklungsprogramme sowie eine indikatorengestützte Evaluation. Die Einführung von APN/APM wird damit als strategisches Instrument zur evidenzbasierten Weiterentwicklung der Versorgung im Krankenhaus positioniert.

Die vollständige Rahmenempfehlung lesen Sie hier.


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