Die Entwicklung einer Weiterbildungsordnung zählt seit den Anfängen der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) als Selbstverwaltungsorgan der Pflege in Bayern zu den zentralen Zielsetzungen. Mit der Novellierung und Verabschiedung des Bayerischen Pflegendegesetzes durch den Landtag im Jahr 2024 ist dieses Ziel nun zu einem gesetzlichen Auftrag geworden. Seit Anfang Januar steht der VdPB ein komplettes Team zur Verfügung, das sich ausschließlich mit der Erarbeitung einer fundierten bayerischen Weiterbildungsordnung beschäftigt.

Die Ausarbeitung der Weiterbildungsordnung liegt bei drei Referent:innen – Ingrid Schabert-Schmidt, Stefanie Schlieben und Michael Gügel. Sie verfügen nicht nur über eine pflegefachliche Ausbildung, sondern bringen auch langjährige Erfahrung in Berufspädagogik sowie in der pflegerischen Aus- und Weiterbildung mit.

Auf Grundlage des gesetzlichen Auftrags entwickelt das Team innerhalb der Selbstverwaltung unter aktiver Einbeziehung der Berufsgruppe den Entwurf einer Weiterbildungsordnung nach einem klar definierten Projektplan. Ziel ist es, die pflegerische Weiterbildung aufbauend auf der generalistischen Ausbildung neu zu gestalten – innovativ, attraktiv und an den gesellschaftlichen Bedarfen orientiert. Dabei erfolgt die Entwicklung der Weiterbildungsordnung auf fundierter wissenschaftlicher Grundlage.

Zukunft der Pflege aktiv mitgestalten

Die aktive Mitwirkung interessierter Pflegefachpersonen ist ausdrücklich willkommen. Informationen und Ausschreibungen zur Teilnahme an den jeweiligen Arbeitsgruppen der VdPB werden projektbezogen veröffentlicht – beispielsweise über den Newsletter oder in bevorstehenden Infoveranstaltungen des VdPB.

Auftaktveranstaltung

Der offizielle Start des Projekts erfolgt am 10. Juni 2026 mit einer großen Auftaktveranstaltung in der Meistersingerhalle in Nürnberg. Interessierte Pflegefachpersonen sind eingeladen, sich diesen Termin vormerken und aktiv in die gemeinsame Arbeit mit der Berufsgruppe einzubringen.


Zur Pressemitteilung: https://www.vdpb-bayern.de/entwicklung-einer-weiterbildungsordnung-nimmt-fahrt-auf/

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Das Modellprogramm des GKV-Spitzenverbands zur Weiterentwicklung der Personalbemessung in der vollstationären Pflege ist nun abgeschlossen. Die teilnehmenden Einrichtungen wurden während der Umsetzung des neu entwickelten Personalkonzepts unterstützt. Seit Juli 2023 haben alle vollstationären Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, ihren Personalbedarf nach einer aktualisierten Bemessung zu planen und gezielt mehr Personal – insbesondere qualifizierte Assistenzkräfte in Pflege und Betreuung – einzusetzen. Die Ergebnisse des Programms zeigen positive Effekte: die pflegerische Versorgungsqualität verbesserte sich, die Lebensqualität der Bewohnenden stieg, und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden nahm zu.

Dazu Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Der Personalmix in der Pflege ist wichtig für eine bessere Versorgung. Es reicht nicht, einfach nur mehr Personal einzusetzen, letztendlich kommt es darauf an, in welcher Form und nach welcher Qualifikation das zusätzliche Personal entsprechende Aufgaben übernimmt. Das entwickelte Personalkonzept ist ein Instrument, mit dem Pflegeeinrichtungen in der vollstationären Pflege den für sie besten Personaleinsatz entwickeln können. Wir hoffen, dass viele Einrichtungen die Ergebnisse als Hilfe nutzen, um für die Praxis eine gute Balance zwischen den Bedarfen der Pflegebedürftigen, den fachlichen Anforderungen und den vorhandenen Pflegekräften zu finden. Dafür stellen wir ein umfangreiches Angebot an Schulungsmaterialien zur Unterstützung bereit.“

Im Mittelpunkt des Modellprogramms stand die Entwicklung, Erprobung und wissenschaftliche Evaluation eines neuen Personalkonzepts in zehn vollstationären Modelleinrichtungen. Dazu gehörten auch die Entwicklung einer Strategie für eine möglichst breite Umsetzung sowie die Anpassung des Personalbemessungsinstruments. In der wissenschaftlichen Gesamtbewertung wurden die Effekte von zusätzlichem Personal und der Einführung des neuen Konzepts untersucht. Besonders betrachtet wurde, wie sich Aufgaben bei veränderter Zusammensetzung des Personals optimal verteilen lassen und wie der neue Personalmix bestmöglich genutzt werden kann, um die Versorgung zu verbessern und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden zu steigern.

Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Deutschland sowie ihre Mitarbeitenden werden ab sofort umfassend dabei unterstützt, das neue Personalkonzept erfolgreich umzusetzen. Für die praktische Umsetzung stehen auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes anschauliche Module, Arbeitshilfen und Materialien zur Verfügung.

Hintergrund

Seit Juli 2023 haben vollstationäre Pflegeeinrichtungen über eine neue Bemessung des Personalbedarfs gemäß § 113c Absatz 1 SGB XI die Möglichkeit, mehr Personal als zuvor in Pflege und Betreuung einzusetzen. Die Personalschlüssel fußen auf Vorarbeiten nach § 113c Satz 1 SGB XI in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung zu einem Personalbemessungsinstrument für die vollstationäre Pflege der Universität Bremen aus dem Jahr 2020 (PeBeM). Im Jahr 2021 wurde das Modellprogramm nach § 8 Absatz 3b SGB XI zur wissenschaftlich gestützten Begleitung der Einführung und Weiterentwicklung des wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben beim GKV-Spitzenverband eingerichtet. Das Modellprogramm wird von einem Begleitgremium fachlich beraten und unterstützt.


Zur Pressemitteilung: https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_2193408.jsp

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Die Petition zur Kinderkrankenpflege greift Kernfragen der pflegefachlichen Versorgung auf. Aus Sicht des Deutschen Pflegerats besteht vor allem bei Qualifikationen, organisatorischen Strukturen und den Arbeitsbedingungen ein dringender Handlungsbedarf, um die Versorgung von Kindern nachhaltig und zukunftssicher zu gestalten.

Die Petition „Erhalt des Wahlrechts nach § 59 Pflegeberufegesetz innerhalb der Pflegeausbildung“ wurde von über 40.000 Menschen unterstützt und dem Deutschen Bundestag übergeben. Der Deutsche Pflegerat (DPR) wertet dies als starkes Signal aus der Praxis und teilt das zentrale Ziel, die pflegerische Versorgung von Kindern und Jugendlichen langfristig qualitativ hoch und verlässlich zu gestalten. Nach Ansicht des DPR liegt der Schlüssel für eine zukunftsfähige pädiatrische Versorgung jedoch nicht im Wahlrecht selbst, sondern in der gezielten und vertieften Weiterqualifikation von Pflegefachpersonen – insbesondere durch akademische Bildungsangebote, die speziell auf die Bedürfnisse der Kinder- und Jugendpflege ausgerichtet sind.

„Kinder brauchen Sicherheit in der Versorgung. Diese Sicherheit entsteht durch konsequente politische Umsetzung, klare Qualifikationswege und tragfähige Strukturen“, betont Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats.

Die Petition macht deutlich, dass die pflegerische Versorgung von Kindern besondere Anforderungen stellt und spezifische Fachkompetenzen erfordert. Der DPR bestätigt diese Einschätzung: Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Pädiatrische Pflege umfasst nicht nur hochspezialisierte pflegerische Maßnahmen, sondern auch intensive Zusammenarbeit mit Eltern und die Berücksichtigung oft komplexer Familiensysteme. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, bedarf es neben einer soliden grundständigen Ausbildung auch spezialisierter Fachkompetenz und verlässlicher Rahmenbedingungen.

Der Deutsche Pflegerat warnt davor, die Debatte auf eine pauschale Schuldzuweisung an die generalistische Pflegeausbildung zu verkürzen. „Die Herausforderungen in der Kinderkrankenpflege lassen sich nicht allein durch Ausbildungsfragen erklären. Entscheidend ist, ob wir attraktive, fachlich anspruchsvolle und gut gestaltete Arbeitsfelder schaffen – und ob Pflegefachpersonen dort echte Entwicklungsperspektiven haben“, so Vogler.

Aus Sicht des DPR ist jetzt der Zeitpunkt, die Pflege umfassend zukunftsfest weiterzuentwickeln. Dazu gehören:

  • der zügige Aufbau erweiterter Rollen wie Advanced Practice Nurses, School Health Nurses und Community Health Nurses sowie weiterer spezialisierter akademischer Qualifikationen,
  • der konsequente Ausbau von Masterstudiengängen und eine bundesweite Bildungsoffensive für die Pflege,
  • die Zusammenarbeit der Pflegeprofession mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss an qualitätssichernden Versorgungsstrukturen, auch in der pädiatrischen Versorgung,
  • der Erhalt der Leistungsgruppen „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ und „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“,
  • sowie die fachliche Anerkennung der Pflegefachpersonen, die in der Kinderkrankenpflege tätig sind und dort die Versorgung tragen.

„Wenn Pflegefachpersonen die Kinderkrankenpflege verlassen, dann nicht, weil das Arbeitsfeld weniger wertvoll ist – sondern weil Bedingungen, Rollenbilder und ärztlich geprägte Strukturen häufig nicht mit der hohen fachlichen Verantwortung der Pflege und der notwendigen Weiterentwicklung pflegerischer Kompetenzen Schritt halten“, so Vogler weiter. Gerade in der pädiatrischen Versorgung müsse deshalb kritisch hinterfragt werden, wie die Zusammenarbeit der Gesundheitsfachberufe, Entscheidungsbefugnisse, berufliche Perspektiven und auch die Ausgestaltung der Elternarbeit geregelt sind. „Es geht um ein grundlegendes und neues Verständnis professioneller Handlungskompetenz.“

Der Deutsche Pflegerat sieht in der Petition einen klaren Handlungsauftrag an die Politik: Es gilt jetzt, die Versorgung von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu sichern. Entscheidend sind dabei qualifizierte Pflegefachpersonen, transparente Strukturen und eine pflegerische Praxis, deren fachliche Kompetenz anerkannt, unterstützt und gezielt gestärkt wird.

Zur Petition finden Sie hier.


Zur Pressemitteilung: https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/kinder-brauchen-sicherheit-in-der-versorgung--pflege-jetzt-zukunftsfest-weiterentwickeln

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