• DNQP: Aufruf zur Bewerbung als wissenschaftliche Leitung der Expert*innenarbeitsgruppe zum Thema "Delir"

    Die wissenschaftliche Leitung der Expert*innenarbeitsgruppe zeichnet verantwortlich für die Erstellung einer evidenzbasierten Literaturstudie und das wissenschaftliche Niveau von Expertenstandard und Kommentierungen unter Berücksichtigung von Praxisbedingungen. Wünschenswert ist die Zusicherung der Verfügbarkeit von zwei wissenschaftlichen Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen mit entsprechender Qualifikation für die Recherche und Bewertung der Literatur und Erstellung einer Literaturstudie nach anerkannten Verfahren. Entsprechende finanzielle Mittel hierfür werden durch das DNQP bereitgestellt. Die Position der wissenschaftlichen Leitung ist ehrenamtlich, anfallende Reise- und Übernachtungskosten werden erstattet.

    In enger Zusammenarbeit mit dem wissenschaftlichen Team des DNQP entwickeln die wissenschaftliche Leitung und die Expert*innenarbeitsgruppe auf Basis einer Literaturstudie einen Entwurf des Expertenstandards, der auf einer Konsensus-Konferenz 2027 der Fachöffentlichkeit vorgestellt wird. Der Start der Entwicklung ist für den Sommer 2025 geplant. Detaillierte Hinweise zur Vorgehensweise finden sich im Papier zum methodischen Vorgehen zur Entwicklung, Einführung und Aktualisierung von Expertenstandards des DNQP (www.dnqp.de/methodisches-vorgehen).

    Neben einer Darlegung der fachlichen Expertise werden die Bewerber*innen gebeten, eigene Interessen, Verbindungen zur Industrie oder Interessensverbänden offen zu legen, um die wissenschaftliche Unabhängigkeit des Expertenstandards garantieren zu können. Die Mitglieder einer neuen Expert*innenarbeitsgruppe werden in einem weiteren Bewerbungsverfahren gemeinsam mit der wissenschaftlichen Leitung ausgewählt. Hierzu erfolgt ein gesonderter Aufruf zur Bewerbung im März 2025.

    Bewerbungen (gerne auch per E-Mail) werden bis zum 15. März 2025 an folgende Anschrift erbeten:

    Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP)
    an der Hochschule Osnabrück

    Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Büscher
    Postfach 19 40, 49009 Osnabrück
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    Internet: www.dnqp.de

  • FH Kärnten unterstützt pflegende Angehörige durch innovative Workshopreihe

    Pflegende Angehörige leisten im Verborgenen Großes: Etwa eine Million Menschen in Österreich versorgen ihre Angehörigen zu Hause. Die FH Kärnten und das Rote Kreuz Kärnten unterstützen sie mit praxisnahen Workshops und digitalen Lernangeboten. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, haben das Rote Kreuz Kärnten und die FH Kärnten eine praxisorientierte Workshopreihe ins Leben gerufen. Durch gezielte Schulungen sollen sie mehr Zeit und Lebensqualität gewinnen und ihre Aufgaben leichter bewältigen können.

    Wissen aus der FH für die Praxis: Workshops für den Pflegealltag

    Die FH Kärnten vermittelt in der Workshopreihe wissenschaftlich fundiertes Wissen und nutzt innovative Lehrmethoden. Das VIDSONS-Projekt (Video Lessons) spielt dabei eine zentrale Rolle, indem es den Teilnehmenden eine flexible, multimediale Begleitung über die Präsenzworkshops hinaus bietet.

    „Mit der Workshopreihe kann die FH Kärnten Wissen und Ressourcen, welche im Rahmen der Lehr- und Lernförderung an der FH Kärnten geschaffen wurden, auch an diese so wichtige Gruppe der Pflegenden Angehörigen weitergeben und so einen wichtigen Beitrag für die Versorgung von zu Pflegenden leisten“ sagt Martin Schusser, Leiter des Projekts.

    Die Workshops decken relevante Themen des Pflegealltags ab, darunter:

    • Transfertechniken: Sicheres Heben und Umlagern von Pflegebedürftigen
    • Ergonomie: Tipps zur gesunden Körperhaltung für Pflegende
    • Sturzprophylaxe: Strategien zur Vermeidung von Stürzen
    • Hilfsmittelversorgung: Einsatz praktischer unterstützender Geräte

    Die Termine der Workshops sind:

    • 18.02.2025, 18:00 Uhr: Rotkreuz-Bezirksstelle Klagenfurt
    • 19.02.2025, 18:00 Uhr: Rotkreuz-Bezirksstelle Villach
    • 20.02.2025, 18:00 Uhr: Rotkreuz-Bezirksstelle Wolfsberg

    Anmeldungen sind online unter https://shorturl.at/AwtAq bis jeweils 20:00 Uhr am Vortag möglich. Die Workshops finden nur bei mindestens 10 Anmeldungen statt.

    VIDSONS: Lernen zu Hause - jederzeit und flexibel

    Das Besondere an diesem Projekt ist die begleitende Nutzung der im Rahmen des VIDSONS-Projekts erstellten Lernvideos. Diese wurden von der FH Kärnten konzipiert und bieten den Teilnehmer:innen eine flexible Möglichkeit, das Gelernte zu Hause jederzeit zu vertiefen.

    Die Videos sind über den offiziellen YouTube-Kanal „VIDSONS - Video Lessons“ abrufbar:
    VIDSONS Playlist auf YouTube

    Unterstützung, die ankommt

    „Pflegende Angehörige sind oft schwer erreichbar, da sie vollständig in ihre Pflegeaufgaben eingebunden sind. Uns ist es daher wichtig, einen besonders niederschwelligen Zugang zu diesen Unterstützungsangeboten zu schaffen,“ betont Brigitte Pekastnig, 3. Rotkreuz-Vizepräsidentin und Referentin für Gesundheits- und Soziale Dienste.

    Die Initiative der FH Kärnten und des Roten Kreuzes Kärnten zielt darauf ab, den Alltag pflegender Angehöriger zu erleichtern und auf die oft unsichtbaren Herausforderungen dieser Aufgabe aufmerksam zu machen. Das gemeinsame Ziel ist es, die häusliche Pflege sicherer, gesünder und einfacher zu gestalten.


    Zur Pressemitteilung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250205_OTS0079/fh-kaernten-unterstuetzt-pflegende-angehoerige-durch-innovative-workshopreihe-zentrale-rolle-des-vidsons-projekts

    Foto: stock.adobe.com - maxbelchenko

  • ÖGKV fordert flächendeckende Verankerung von School Nurses in Österreich

    Der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) begrüßt die Ausweitung der School Nurses in Wien und fordert eine nachhaltige Implementierung dieser wichtigen Unterstützung im Schulalltag. Der ÖGKV hat sich lange für diese Maßnahme eingesetzt und sieht die aktuelle Entwicklung als wichtigen Erfolg für die Gesundheitsversorgung in Schulen

    School Nurses spielen eine essenzielle Rolle bei der gesundheitlichen und psychosozialen Betreuung von Schüler:innen und sollten nicht nur als befristetes Projekt bestehen. „Die Anwesenheit von School Nurses in Schulen ist ein wesentlicher Beitrag zur Gesundheitsförderung und Prävention. Sie sind erste Ansprechpersonen für gesundheitliche Anliegen und fördern Gesundheitskompetenz“, betont ÖGKV Präsidentin Elisabeth Potzmann.

    Der ÖGKV fordert daher:

    • Eine österreichweite Etablierung von School Nurses
    • Sicherstellung der Finanzierung

    „Die Aufstockung auf 40 School Nurses ist ein wichtiger Schritt, aber es muss sichergestellt werden, dass jede Schule dauerhaft über eine eigene School Nurse verfügt“, so Potzmann.


    Zur Pressemitteilung: https://oegkv.at/site/assets/files/11631/presseaussendungschoolnurse_final.pdf

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  • Berufsverbände fordern politische Priorität für die Pflege

    Der Bundesverband Pflegemanagement, der Deutsche Pflegeverband (DPV), der Katholische Pflegeverband und der Verband der Pflegedirektoren der Unikliniken (vpu) haben nach der Bundestagswahl ein gemeinsames Forderungspapier vorgelegt und rufen die Politik zu entschlossenem Handeln auf. Angesichts des wachsenden Fachkräftemangels, steigender Pflegebedarfe und struktureller Herausforderungen fordern sie eine nachhaltige Stärkung der Pflegeberufe durch mehr Anerkennung, bessere Arbeitsbedingungen und eine stabile Finanzierung.

    Kernforderungen umfassen die Übertragung ausgewählter Heilkundeaufgaben an Pflegefachpersonen, eine attraktivere Ausbildung mit weniger Bürokratie, eine erleichterte Fachkräfte-Einwanderung sowie die Einführung eines verpflichtenden sozialen Jahres. Zudem setzen sich die Verbände für eine institutionelle Stärkung der Pflege durch eine berufliche Selbstverwaltung und einen Staatsminister für Pflege ein.

    „Diese Maßnahmen müssen sich in einem Koalitionsvertrag wiederfinden“, fordert Sarah Lukuc, Vorsitzende des Bundesverbandes Pflegemanagement.

    Mit 1,8 Millionen beruflich Pflegenden bildet die Pflege die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen, doch die Arbeitsbedingungen und strukturellen Rahmenbedingungen bleiben unzureichend. Die Verbände warnen: Ohne entschlossene Reformen droht ein massiver Versorgungsengpass.

    Das Forderungspapier finden Sie hier.


    Zur Pressemitteilung: https://www.bv-pflegemanagement.de/pressemitteilung/items/801.html

    Foto: stock.adobe.com - Drazen

  • DPR: Rechtssystem benachteiligt ambulante Pflegedienste

    Das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Az. L 20 SO 362/22) zeigt die Benachteiligung ambulanter Pflegedienste. Während stationäre Einrichtungen Pflegeleistungen abrechnen können, bleiben ambulante Dienste auf ihren Kosten sitzen. Der Deutsche Pflegerat fordert eine sofortige Schließung dieser Gerechtigkeitslücke.

    Fehlende Finanzierung trotz erbrachter Pflegeleistungen

    Das Gericht entschied, dass ein ambulanter Pflegedienst keinen Anspruch auf die Sozialhilfeleistungen der Hilfe zur Pflege hat, wenn der Pflegebedürftige vor der Kostenzusage des Sozialhilfeträgers verstirbt. Die gesetzliche Grundlage schließt ambulante Dienste explizit aus, so die Richter:innen. Pflegedienste erbringen essenzielle Versorgung, bleiben aber in diesem Fall bei Tod eines Pflegebedürftigen ohne finanzielle Absicherung.

    „Das Urteil zeigt, dass unser Rechtssystem die Leistungen ambulanter Pflegedienste im Falle der Sozialhilfebedürftigkeit nicht anerkennt, wenn zuvor vom Sozialhilfeträger keine Kostenzusage erteilt wurde“, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Stationäre Einrichtungen können jedoch in diesen Fällen abrechnen, ambulante Dienste nicht – trotz geleisteter Arbeit.“

    Bürokratische Hürden verschärfen das Problem

    Ambulante Pflegedienste erbringen somit oft Leistungen ohne Garantie auf Vergütung. „Würden sie die Pflege verweigern, weil die Kostenzusage nicht vorliegt, stünden hunderte Pflegebedürftige und Patienten in Deutschland ohne Versorgung da“, warnt Vogler. „Es ist untragbar, dass ambulante Dienste auf Erben oder Gerichte angewiesen sind, um offene Rechnungen zu begleichen.

    Es ist zudem nicht nachvollziehbar, dass häufig bemängelte defizitäre personelle und digitale Strukturen der Sozialhilfeträger zulasten der hilfebedürftigen Menschen und der Pflegedienste gehen.“

    Forderung nach sofortiger rechtlicher Klarstellung

    Der Deutsche Pflegerat fordert, dass die Bundesregierung und die Länder diese Schwachstelle im Gesetz umgehend schließen. Weiter müssen die Verwaltungsprozesse der Sozialhilfeträger von der Antragstellung auf Leistungen der Hilfe zur Pflege bis hin zur Kostenzusage entbürokratisiert und deutlich beschleunigt werden, einschließlich der Digitalisierung im gesamten Sozial- und Gesundheitsbereich. 

    „Sozialhilfeträger dürfen generell weder stationäre Pflegeeinrichtungen noch ambulante Pflegedienste in eine finanzielle Zwangslage bringen, weil sie es nicht schaffen, zeitnah die erforderlichen Kostenzusagen auszustellen“, so Vogler. „Pflegekräfte müssen für ihre Arbeit bezahlt werden. Dafür muss das Geld für die erbrachten Leistungen eingehen. Alles andere ist ein fatales Signal für alle Beteiligten.“

    Weiterführende Informationen

    Pressemitteilung Justiz NRW. Ein Pflegedienst, der Intensivpflege in Wohngemeinschaften erbringt, wird nicht Inhaber eines Anspruchs auf Hilfe zur Pflege, wenn die Pflegebedürftige verstirbt Download


    Zur Pressemitteilung: https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/rechtssystem-benachteiligt-ambulante-pflegedienste

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