• DNQP: Aufruf zur Bewerbung als wissenschaftliche Leitung der Expert*innenarbeitsgruppe zum Thema "Delir"

    Die wissenschaftliche Leitung der Expert*innenarbeitsgruppe zeichnet verantwortlich für die Erstellung einer evidenzbasierten Literaturstudie und das wissenschaftliche Niveau von Expertenstandard und Kommentierungen unter Berücksichtigung von Praxisbedingungen. Wünschenswert ist die Zusicherung der Verfügbarkeit von zwei wissenschaftlichen Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen mit entsprechender Qualifikation für die Recherche und Bewertung der Literatur und Erstellung einer Literaturstudie nach anerkannten Verfahren. Entsprechende finanzielle Mittel hierfür werden durch das DNQP bereitgestellt. Die Position der wissenschaftlichen Leitung ist ehrenamtlich, anfallende Reise- und Übernachtungskosten werden erstattet.

    In enger Zusammenarbeit mit dem wissenschaftlichen Team des DNQP entwickeln die wissenschaftliche Leitung und die Expert*innenarbeitsgruppe auf Basis einer Literaturstudie einen Entwurf des Expertenstandards, der auf einer Konsensus-Konferenz 2027 der Fachöffentlichkeit vorgestellt wird. Der Start der Entwicklung ist für den Sommer 2025 geplant. Detaillierte Hinweise zur Vorgehensweise finden sich im Papier zum methodischen Vorgehen zur Entwicklung, Einführung und Aktualisierung von Expertenstandards des DNQP (www.dnqp.de/methodisches-vorgehen).

    Neben einer Darlegung der fachlichen Expertise werden die Bewerber*innen gebeten, eigene Interessen, Verbindungen zur Industrie oder Interessensverbänden offen zu legen, um die wissenschaftliche Unabhängigkeit des Expertenstandards garantieren zu können. Die Mitglieder einer neuen Expert*innenarbeitsgruppe werden in einem weiteren Bewerbungsverfahren gemeinsam mit der wissenschaftlichen Leitung ausgewählt. Hierzu erfolgt ein gesonderter Aufruf zur Bewerbung im März 2025.

    Bewerbungen (gerne auch per E-Mail) werden bis zum 15. März 2025 an folgende Anschrift erbeten:

    Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP)
    an der Hochschule Osnabrück

    Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Büscher
    Postfach 19 40, 49009 Osnabrück
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    Internet: www.dnqp.de

  • FH Kärnten unterstützt pflegende Angehörige durch innovative Workshopreihe

    Pflegende Angehörige leisten im Verborgenen Großes: Etwa eine Million Menschen in Österreich versorgen ihre Angehörigen zu Hause. Die FH Kärnten und das Rote Kreuz Kärnten unterstützen sie mit praxisnahen Workshops und digitalen Lernangeboten. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, haben das Rote Kreuz Kärnten und die FH Kärnten eine praxisorientierte Workshopreihe ins Leben gerufen. Durch gezielte Schulungen sollen sie mehr Zeit und Lebensqualität gewinnen und ihre Aufgaben leichter bewältigen können.

    Wissen aus der FH für die Praxis: Workshops für den Pflegealltag

    Die FH Kärnten vermittelt in der Workshopreihe wissenschaftlich fundiertes Wissen und nutzt innovative Lehrmethoden. Das VIDSONS-Projekt (Video Lessons) spielt dabei eine zentrale Rolle, indem es den Teilnehmenden eine flexible, multimediale Begleitung über die Präsenzworkshops hinaus bietet.

    „Mit der Workshopreihe kann die FH Kärnten Wissen und Ressourcen, welche im Rahmen der Lehr- und Lernförderung an der FH Kärnten geschaffen wurden, auch an diese so wichtige Gruppe der Pflegenden Angehörigen weitergeben und so einen wichtigen Beitrag für die Versorgung von zu Pflegenden leisten“ sagt Martin Schusser, Leiter des Projekts.

    Die Workshops decken relevante Themen des Pflegealltags ab, darunter:

    • Transfertechniken: Sicheres Heben und Umlagern von Pflegebedürftigen
    • Ergonomie: Tipps zur gesunden Körperhaltung für Pflegende
    • Sturzprophylaxe: Strategien zur Vermeidung von Stürzen
    • Hilfsmittelversorgung: Einsatz praktischer unterstützender Geräte

    Die Termine der Workshops sind:

    • 18.02.2025, 18:00 Uhr: Rotkreuz-Bezirksstelle Klagenfurt
    • 19.02.2025, 18:00 Uhr: Rotkreuz-Bezirksstelle Villach
    • 20.02.2025, 18:00 Uhr: Rotkreuz-Bezirksstelle Wolfsberg

    Anmeldungen sind online unter https://shorturl.at/AwtAq bis jeweils 20:00 Uhr am Vortag möglich. Die Workshops finden nur bei mindestens 10 Anmeldungen statt.

    VIDSONS: Lernen zu Hause - jederzeit und flexibel

    Das Besondere an diesem Projekt ist die begleitende Nutzung der im Rahmen des VIDSONS-Projekts erstellten Lernvideos. Diese wurden von der FH Kärnten konzipiert und bieten den Teilnehmer:innen eine flexible Möglichkeit, das Gelernte zu Hause jederzeit zu vertiefen.

    Die Videos sind über den offiziellen YouTube-Kanal „VIDSONS - Video Lessons“ abrufbar:
    VIDSONS Playlist auf YouTube

    Unterstützung, die ankommt

    „Pflegende Angehörige sind oft schwer erreichbar, da sie vollständig in ihre Pflegeaufgaben eingebunden sind. Uns ist es daher wichtig, einen besonders niederschwelligen Zugang zu diesen Unterstützungsangeboten zu schaffen,“ betont Brigitte Pekastnig, 3. Rotkreuz-Vizepräsidentin und Referentin für Gesundheits- und Soziale Dienste.

    Die Initiative der FH Kärnten und des Roten Kreuzes Kärnten zielt darauf ab, den Alltag pflegender Angehöriger zu erleichtern und auf die oft unsichtbaren Herausforderungen dieser Aufgabe aufmerksam zu machen. Das gemeinsame Ziel ist es, die häusliche Pflege sicherer, gesünder und einfacher zu gestalten.


    Zur Pressemitteilung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250205_OTS0079/fh-kaernten-unterstuetzt-pflegende-angehoerige-durch-innovative-workshopreihe-zentrale-rolle-des-vidsons-projekts

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  • ÖGKV fordert flächendeckende Verankerung von School Nurses in Österreich

    Der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) begrüßt die Ausweitung der School Nurses in Wien und fordert eine nachhaltige Implementierung dieser wichtigen Unterstützung im Schulalltag. Der ÖGKV hat sich lange für diese Maßnahme eingesetzt und sieht die aktuelle Entwicklung als wichtigen Erfolg für die Gesundheitsversorgung in Schulen

    School Nurses spielen eine essenzielle Rolle bei der gesundheitlichen und psychosozialen Betreuung von Schüler:innen und sollten nicht nur als befristetes Projekt bestehen. „Die Anwesenheit von School Nurses in Schulen ist ein wesentlicher Beitrag zur Gesundheitsförderung und Prävention. Sie sind erste Ansprechpersonen für gesundheitliche Anliegen und fördern Gesundheitskompetenz“, betont ÖGKV Präsidentin Elisabeth Potzmann.

    Der ÖGKV fordert daher:

    • Eine österreichweite Etablierung von School Nurses
    • Sicherstellung der Finanzierung

    „Die Aufstockung auf 40 School Nurses ist ein wichtiger Schritt, aber es muss sichergestellt werden, dass jede Schule dauerhaft über eine eigene School Nurse verfügt“, so Potzmann.


    Zur Pressemitteilung: https://oegkv.at/site/assets/files/11631/presseaussendungschoolnurse_final.pdf

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  • Berufsverbände fordern politische Priorität für die Pflege

    Der Bundesverband Pflegemanagement, der Deutsche Pflegeverband (DPV), der Katholische Pflegeverband und der Verband der Pflegedirektoren der Unikliniken (vpu) haben nach der Bundestagswahl ein gemeinsames Forderungspapier vorgelegt und rufen die Politik zu entschlossenem Handeln auf. Angesichts des wachsenden Fachkräftemangels, steigender Pflegebedarfe und struktureller Herausforderungen fordern sie eine nachhaltige Stärkung der Pflegeberufe durch mehr Anerkennung, bessere Arbeitsbedingungen und eine stabile Finanzierung.

    Kernforderungen umfassen die Übertragung ausgewählter Heilkundeaufgaben an Pflegefachpersonen, eine attraktivere Ausbildung mit weniger Bürokratie, eine erleichterte Fachkräfte-Einwanderung sowie die Einführung eines verpflichtenden sozialen Jahres. Zudem setzen sich die Verbände für eine institutionelle Stärkung der Pflege durch eine berufliche Selbstverwaltung und einen Staatsminister für Pflege ein.

    „Diese Maßnahmen müssen sich in einem Koalitionsvertrag wiederfinden“, fordert Sarah Lukuc, Vorsitzende des Bundesverbandes Pflegemanagement.

    Mit 1,8 Millionen beruflich Pflegenden bildet die Pflege die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen, doch die Arbeitsbedingungen und strukturellen Rahmenbedingungen bleiben unzureichend. Die Verbände warnen: Ohne entschlossene Reformen droht ein massiver Versorgungsengpass.

    Das Forderungspapier finden Sie hier.


    Zur Pressemitteilung: https://www.bv-pflegemanagement.de/pressemitteilung/items/801.html

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  • DPR: Rechtssystem benachteiligt ambulante Pflegedienste

    Das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Az. L 20 SO 362/22) zeigt die Benachteiligung ambulanter Pflegedienste. Während stationäre Einrichtungen Pflegeleistungen abrechnen können, bleiben ambulante Dienste auf ihren Kosten sitzen. Der Deutsche Pflegerat fordert eine sofortige Schließung dieser Gerechtigkeitslücke.

    Fehlende Finanzierung trotz erbrachter Pflegeleistungen

    Das Gericht entschied, dass ein ambulanter Pflegedienst keinen Anspruch auf die Sozialhilfeleistungen der Hilfe zur Pflege hat, wenn der Pflegebedürftige vor der Kostenzusage des Sozialhilfeträgers verstirbt. Die gesetzliche Grundlage schließt ambulante Dienste explizit aus, so die Richter:innen. Pflegedienste erbringen essenzielle Versorgung, bleiben aber in diesem Fall bei Tod eines Pflegebedürftigen ohne finanzielle Absicherung.

    „Das Urteil zeigt, dass unser Rechtssystem die Leistungen ambulanter Pflegedienste im Falle der Sozialhilfebedürftigkeit nicht anerkennt, wenn zuvor vom Sozialhilfeträger keine Kostenzusage erteilt wurde“, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Stationäre Einrichtungen können jedoch in diesen Fällen abrechnen, ambulante Dienste nicht – trotz geleisteter Arbeit.“

    Bürokratische Hürden verschärfen das Problem

    Ambulante Pflegedienste erbringen somit oft Leistungen ohne Garantie auf Vergütung. „Würden sie die Pflege verweigern, weil die Kostenzusage nicht vorliegt, stünden hunderte Pflegebedürftige und Patienten in Deutschland ohne Versorgung da“, warnt Vogler. „Es ist untragbar, dass ambulante Dienste auf Erben oder Gerichte angewiesen sind, um offene Rechnungen zu begleichen.

    Es ist zudem nicht nachvollziehbar, dass häufig bemängelte defizitäre personelle und digitale Strukturen der Sozialhilfeträger zulasten der hilfebedürftigen Menschen und der Pflegedienste gehen.“

    Forderung nach sofortiger rechtlicher Klarstellung

    Der Deutsche Pflegerat fordert, dass die Bundesregierung und die Länder diese Schwachstelle im Gesetz umgehend schließen. Weiter müssen die Verwaltungsprozesse der Sozialhilfeträger von der Antragstellung auf Leistungen der Hilfe zur Pflege bis hin zur Kostenzusage entbürokratisiert und deutlich beschleunigt werden, einschließlich der Digitalisierung im gesamten Sozial- und Gesundheitsbereich. 

    „Sozialhilfeträger dürfen generell weder stationäre Pflegeeinrichtungen noch ambulante Pflegedienste in eine finanzielle Zwangslage bringen, weil sie es nicht schaffen, zeitnah die erforderlichen Kostenzusagen auszustellen“, so Vogler. „Pflegekräfte müssen für ihre Arbeit bezahlt werden. Dafür muss das Geld für die erbrachten Leistungen eingehen. Alles andere ist ein fatales Signal für alle Beteiligten.“

    Weiterführende Informationen

    Pressemitteilung Justiz NRW. Ein Pflegedienst, der Intensivpflege in Wohngemeinschaften erbringt, wird nicht Inhaber eines Anspruchs auf Hilfe zur Pflege, wenn die Pflegebedürftige verstirbt Download


    Zur Pressemitteilung: https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/rechtssystem-benachteiligt-ambulante-pflegedienste

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  • Wichtige Signale für die Pflegeprofession: Deutscher Pflegerat begrüßt Fortschritte im Koalitionsvertrag

    Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßt die bekannt gewordenen Ergebnisse der Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege zum Koalitionsvertrag. Diese senden wichtige Signale für die zukünftige Gesundheits- und Pflegeversorgung in Deutschland und zeigen den Willen zu einem zügigen und entschlossenen Handeln.

    Aus Sicht der beruflich Pflegenden sind besonders die geplante umfassende Pflegereform, die angekündigte Entlastung von Bürokratie sowie die Absicht, das Pflegekompetenz- und Pflegefachassistenzgesetz sowie das Gesetz zur Einführung der Advanced Practice Nurse innerhalb der ersten 100 Tage auf den Weg zu bringen, positiv zu bewerten.

    Auch das Vorhaben, eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte und praxistaugliche Krankenhauslandschaft auf Basis der eingeleiteten Krankenhausreform weiterzuentwickeln und noch bis zum Sommer gesetzlich zu verankern, zeigt die Bereitschaft, entscheidende Schritte konsequent voranzutreiben.

    „Die Ergebnisse der AG Gesundheit und Pflege enthalten richtige und wichtige Ansätze. Das zeigt: Die Pflegefachberufe rücken stärker in den Fokus“, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Viele Punkte des Deutschen Pflegerats finden sich in den Ergebnissen wieder. Entscheidend ist jedoch, wie diese Maßnahmen ausgestaltet werden. Die Richtung stimmt für die Pflegeprofession – jetzt kommt es auf die konkrete Umsetzung an.“

    Vertrauenskultur und Entlastung als richtige Signale

    Die geplante Bürokratieentlastung innerhalb der ersten sechs Monate kann – bei konsequenter Umsetzung – die Grundlage für eine neue Vertrauenskultur im Gesundheitswesen schaffen. Die vorgesehene Reduzierung von Berichtspflichten, Dokumentationsanforderungen und Kontrollaufwand, der Abbau doppelter Prüfstrukturen sowie ein Praxis-Check aller Gesetze sind wichtige Schritte in diese Richtung. Ebenso entscheidend ist die verbindliche Verpflichtung der Krankenkassen zur Entwicklung einheitlicher Vertrags- und Verwaltungsprozesse, um die Effizienz im System nachhaltig zu verbessern.

    Das erklärte Ziel, die Attraktivität und Wertschätzung der Gesundheitsberufe zu steigern, spiegelt sich in zentralen Maßnahmen wider. Dazu gehören unter anderem eine angemessene Personalbemessung, der kompetenzorientierte Einsatz von Fachpersonal sowie die eigenständige Ausübung von Heilkunde. Diese Schritte sind entscheidend, um die Gesundheitsberufe langfristig zu stärken und ihre Bedeutung im System zu unterstreichen.

    Zentrale Anliegen der Pflege sind nachzuschärfen

    Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse der Arbeitsgruppe, dass wichtige strukturelle Entscheidungen für die Pflegeprofession weiterhin ausstehen. „Pflege wird nicht als eigenständige Säule im Gesundheitssystem anerkannt. Eine verbindliche und vollumfängliche Integration in die Selbstverwaltung bleibt bislang aus – auch wenn das geplante Stimmrecht im G-BA ein erster und sehr wichtiger Schritt ist“, betont Vogler. Unklar bleibt, wie die Institutionen der Pflegeberufe künftig systematisch und institutionell in gesundheits- politisch relevante Entscheidungsprozesse einbezogen werden und wie die notwendigen finanziellen Strukturen für diese Beteiligung geschaffen werden.

    Auch weitere zentrale Anliegen der Pflegeprofession finden sich in den Ergebnissen nicht wieder: Etwa die Einführung bundeseinheitlicher, hochqualifizierter Bildungsstandards, die Stärkung von Public Health, die Entwicklung neuer Berufsbilder wie der Community Health Nurse oder die Verankerung eines Grundrechts auf Pflege.

    Pflege braucht Beteiligung auf Augenhöhe

    Beteiligungsbedarf sieht der DPR auch bei der geplanten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Strukturreform der Pflege, die auf Ministerebene unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände eingesetzt werden soll, und bei der Fortentwicklung der Krankenhauslandschaft. „Eine Reform der Versorgungsstrukturen ohne Beteiligung der professionell Pflegenden greift zu kurz“, mahnt Vogler. „Die Institutionen der Pflegeprofessionen müssen bei diesen grundlegenden Weichenstellungen zwingend mit am Tisch sitzen – und die Arbeitsgruppen sollten sich nicht nur mit Finanzfragen beschäftigen.“


    Zur Pressemitteilung: https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/ergebnisse-zum-koalitionsvertrag-wichtige-signale-fuer-die-pflegeprofession--umsetzung-schafft-vertrauen

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  • Advance Care Planning: Instrument der Zukunft?

    Anne Volmering-Dierkes

    Mabuse Verlag, Frankfurt 2025, 263 Seiten, 39,00 €, ISBN 978-3-86321-740-2, Reihe „Ethik – Pflege – Politik, Band 9“ (herausgegeben von Prof. Dr. Helen Kohlen)

    Anne Volmering-Dierkes' Buch Advance Care Planning: Instrument der Zukunft? widmet sich einem zentralen Thema der modernen Gesundheitsversorgung: der gesundheitlichen Vorausplanung (Advance Care Planning, ACP). Dieses Instrument soll im Anschluss an die Patientenverfügung als weiteres hilfreiches Instrument dienen, das Lebensende zu regulieren. Das aus den USA stammende Konzept ist seit 2015 fest im Hospiz- und Palliativgesetz verankert und seit 2018 auch in der stationären Langzeitpflege und in Einrichtungen der Wiedereingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.

    Dr. Anne Volmering-Dierkes, geboren 1964, ist Krankenschwester und Pflegewissenschaftlerin mit über 30 Jahren Erfahrung in der Akutpflege. Sie ist in der Fort- und Weiterbildung sowie im Hochschulbereich tätig und arbeitet an pflegewissenschaftlichen Projekten mit. Zudem ist sie als Sachverständige bei zivil- und strafrechtlichen Fragestellungen aktiv. Bereits 2020 veröffentlichte sie das Buch Advance Care Planning in Deutschland – Eine kritische Diskursanalyse, in dem sie die Entwicklung und den Diskurs rund um ACP in Deutschland analysierte.

    Das aktuelle Buch basiert auf einer umfassenden Untersuchung, in der Volmering-Dierkes Leitende und Beratende zur Umsetzung von ACP interviewte. Um die strukturellen Bedingungen zu analysieren, welche die Umsetzung von Instrumenten begrenzen oder verhindern, stellt Anne Volmering-Dirkes Fragen wie: Welche Voraussetzungen nutzen und brauchen stationäre Langzeiteinrichtungen, um ACP umzusetzen? Welche Schwerpunkte werden gesetzt? Wie gelingt ACP und wie wird es bewertet? Wie nehmen Heimbewohnende es wahr? Welchen Stellenwert hat die finanzielle Vergütung des Beratungsangebotes? Und welchen Einfluss haben geschichtliche Voraussetzungen?

    In ihrer Analyse beleuchtet die Autorin die praktischen Herausforderungen bei der Implementierung von ACP in der stationären Altenpflege. Sie zeigt auf, dass die Umsetzung von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter die institutionellen Rahmenbedingungen, die Qualifikation des Personals und die finanzielle Ausstattung. Besonders hervorzuheben ist die kritische Betrachtung der finanziellen Vergütung des Beratungsangebotes, die einen erheblichen Einfluss auf die Qualität und Nachhaltigkeit von ACP hat.

    Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Wahrnehmung von ACP durch die Heimbewohnenden. Volmering-Dierkes stellt fest, dass die Akzeptanz und das Verständnis für ACP stark variieren und von individuellen Erfahrungen sowie der Kommunikation mit dem Pflegepersonal abhängen. Sie betont die Bedeutung einer sensiblen und individuellen Beratung, um die Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen angemessen zu berücksichtigen.

    Das Buch ist klar strukturiert und bietet eine fundierte Analyse der aktuellen Situation von ACP in Deutschland. Die Autorin verzichtet auf übermäßige Fachterminologie und ermöglicht so auch Leserinnen und Lesern ohne tiefgehende Vorkenntnisse einen Zugang zum Thema. Die Gestaltung ist übersichtlich, und grafische Darstellungen unterstützen das Verständnis der komplexen Zusammenhänge.

    Volmering-Dierkes' Buch bietet eine praxisnahe Perspektive, die sowohl die institutionellen als auch die individuellen Aspekte berücksichtigt. Während andere Werke sich häufig auf die theoretischen Grundlagen konzentrierten, liefert dieses Buch konkrete Einblicke in die Umsetzung und die damit verbundenen Herausforderungen.

    Insgesamt bietet Advance Care Planning: Instrument der Zukunft? eine umfassende und praxisorientierte Analyse der Umsetzung von ACP in der stationären Altenpflege in Deutschland. Das Buch ist insbesondere für Pflegefachpersonen sowie für Entscheidungsträger in Pflegeeinrichtungen von großem Interesse. Es liefert wertvolle Erkenntnisse und Anregungen für die Weiterentwicklung von ACP und trägt dazu bei, die Diskussion über patientenzentrierte Vorausplanung in Deutschland weiterzuführen.

    Eine Rezension von Stefanie Stober M.Sc.

  • DBfK legt Positionspapier zu Mindestbesetzung im Nachtdienst vor

    Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) spricht sich für bundeseinheitliche Mindestvorgaben zur nächtlichen Personalbesetzung in stationären Pflegeeinrichtungen aus. In einem kürzlich veröffentlichten Positionspapier unterbreitet der Verband konkrete Vorschläge für eine gesetzlich geregelte Mindestpersonalausstattung – basierend auf dem Bremer Modell.

    „Es ist nicht hinnehmbar, dass eine einzelne Pflegefachperson in der Nacht für 80 oder mehr Bewohner:innen verantwortlich ist“, sagt DBfK-Präsidentin Vera Lux. „Das gefährdet nicht nur die Sicherheit der Menschen in Pflegeeinrichtungen, sondern auch die Gesundheit der beruflich Pflegenden.“

    In vielen Bundesländern fehlen bislang verbindliche Vorgaben zur nächtlichen Personalbesetzung – oftmals genügt die gesetzliche Mindestanforderung einer einzigen Fachkraft. Aus Sicht des DBfK ist dies angesichts des wachsenden Pflegebedarfs und der steigenden Komplexität in der Langzeitpflege nicht mehr hinnehmbar.

    „Gute Pflege braucht Zeit, Fachwissen – und ausreichend Personal. Gerade nachts müssen Pflegefachpersonen in der Lage sein, auf Notfälle schnell zu reagieren, kollegialen Austausch sicherzustellen und selbst Pausen einhalten zu können“, so Lux.

    Das Positionspapier fordert unter anderem:

    • mindestens eine Pflegefachperson pro Einrichtung im Nachtdienst,
    • gestaffelte Zusatzbesetzungen je nach Bewohner:innenzahl,
    • eine einjährige Qualifikation für unterstützendes Personal im Nachtdienst.

    Ziel ist es, die Versorgung in der Nacht verlässlich sicherzustellen und gleichzeitig gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen für Pflegefachpersonen zu gewährleisten. Eine dauerhaft unzureichende nächtliche Personalbesetzung beeinträchtigt sowohl die Qualität der Pflege als auch die Attraktivität des Berufs.

    „Die Politik muss handeln. Was wir brauchen, sind klare rechtliche Vorgaben statt einer Verwaltung des Mangels“, betont Lux. „Wir stehen bereit, unsere Expertise in die Gesetzgebung einzubringen – konstruktiv und mit klarem Fokus auf Versorgungssicherheit und Qualität.“

    Hier geht es zum Positionspapier „Mindestpersonalvorgaben im Nachtdienst in der stationären Langzeitpflege“


    Zur Pressemitteilung: https://www.dbfk.de/de/newsroom/pressemitteilungen/meldungen/2025/DBfK-legt-Positionspapier-zu-Mindestbesetzung-vor.php

    Foto: stock.adobe.com - DC Studio