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DNQP: Aufruf zur Bewerbung als wissenschaftliche Leitung der Expert*innenarbeitsgruppe zum Thema "Delir"
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Die wissenschaftliche Leitung der Expert*innenarbeitsgruppe zeichnet verantwortlich für die Erstellung einer evidenzbasierten Literaturstudie und das wissenschaftliche Niveau von Expertenstandard und Kommentierungen unter Berücksichtigung von Praxisbedingungen. Wünschenswert ist die Zusicherung der Verfügbarkeit von zwei wissenschaftlichen Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen mit entsprechender Qualifikation für die Recherche und Bewertung der Literatur und Erstellung einer Literaturstudie nach anerkannten Verfahren. Entsprechende finanzielle Mittel hierfür werden durch das DNQP bereitgestellt. Die Position der wissenschaftlichen Leitung ist ehrenamtlich, anfallende Reise- und Übernachtungskosten werden erstattet.
In enger Zusammenarbeit mit dem wissenschaftlichen Team des DNQP entwickeln die wissenschaftliche Leitung und die Expert*innenarbeitsgruppe auf Basis einer Literaturstudie einen Entwurf des Expertenstandards, der auf einer Konsensus-Konferenz 2027 der Fachöffentlichkeit vorgestellt wird. Der Start der Entwicklung ist für den Sommer 2025 geplant. Detaillierte Hinweise zur Vorgehensweise finden sich im Papier zum methodischen Vorgehen zur Entwicklung, Einführung und Aktualisierung von Expertenstandards des DNQP (www.dnqp.de/methodisches-vorgehen).
Neben einer Darlegung der fachlichen Expertise werden die Bewerber*innen gebeten, eigene Interessen, Verbindungen zur Industrie oder Interessensverbänden offen zu legen, um die wissenschaftliche Unabhängigkeit des Expertenstandards garantieren zu können. Die Mitglieder einer neuen Expert*innenarbeitsgruppe werden in einem weiteren Bewerbungsverfahren gemeinsam mit der wissenschaftlichen Leitung ausgewählt. Hierzu erfolgt ein gesonderter Aufruf zur Bewerbung im März 2025.
Bewerbungen (gerne auch per E-Mail) werden bis zum 15. März 2025 an folgende Anschrift erbeten:
Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP)
an der Hochschule OsnabrückWissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Büscher
Postfach 19 40, 49009 Osnabrück
E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.dnqp.de -
FH Kärnten unterstützt pflegende Angehörige durch innovative Workshopreihe
Pflegende Angehörige leisten im Verborgenen Großes: Etwa eine Million Menschen in Österreich versorgen ihre Angehörigen zu Hause. Die FH Kärnten und das Rote Kreuz Kärnten unterstützen sie mit praxisnahen Workshops und digitalen Lernangeboten. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, haben das Rote Kreuz Kärnten und die FH Kärnten eine praxisorientierte Workshopreihe ins Leben gerufen. Durch gezielte Schulungen sollen sie mehr Zeit und Lebensqualität gewinnen und ihre Aufgaben leichter bewältigen können.Wissen aus der FH für die Praxis: Workshops für den Pflegealltag
Die FH Kärnten vermittelt in der Workshopreihe wissenschaftlich fundiertes Wissen und nutzt innovative Lehrmethoden. Das VIDSONS-Projekt (Video Lessons) spielt dabei eine zentrale Rolle, indem es den Teilnehmenden eine flexible, multimediale Begleitung über die Präsenzworkshops hinaus bietet.
„Mit der Workshopreihe kann die FH Kärnten Wissen und Ressourcen, welche im Rahmen der Lehr- und Lernförderung an der FH Kärnten geschaffen wurden, auch an diese so wichtige Gruppe der Pflegenden Angehörigen weitergeben und so einen wichtigen Beitrag für die Versorgung von zu Pflegenden leisten“ sagt Martin Schusser, Leiter des Projekts.
Die Workshops decken relevante Themen des Pflegealltags ab, darunter:
- Transfertechniken: Sicheres Heben und Umlagern von Pflegebedürftigen
- Ergonomie: Tipps zur gesunden Körperhaltung für Pflegende
- Sturzprophylaxe: Strategien zur Vermeidung von Stürzen
- Hilfsmittelversorgung: Einsatz praktischer unterstützender Geräte
Die Termine der Workshops sind:
- 18.02.2025, 18:00 Uhr: Rotkreuz-Bezirksstelle Klagenfurt
- 19.02.2025, 18:00 Uhr: Rotkreuz-Bezirksstelle Villach
- 20.02.2025, 18:00 Uhr: Rotkreuz-Bezirksstelle Wolfsberg
Anmeldungen sind online unter https://shorturl.at/AwtAq bis jeweils 20:00 Uhr am Vortag möglich. Die Workshops finden nur bei mindestens 10 Anmeldungen statt.
VIDSONS: Lernen zu Hause - jederzeit und flexibel
Das Besondere an diesem Projekt ist die begleitende Nutzung der im Rahmen des VIDSONS-Projekts erstellten Lernvideos. Diese wurden von der FH Kärnten konzipiert und bieten den Teilnehmer:innen eine flexible Möglichkeit, das Gelernte zu Hause jederzeit zu vertiefen.
Die Videos sind über den offiziellen YouTube-Kanal „VIDSONS - Video Lessons“ abrufbar:
VIDSONS Playlist auf YouTubeUnterstützung, die ankommt
„Pflegende Angehörige sind oft schwer erreichbar, da sie vollständig in ihre Pflegeaufgaben eingebunden sind. Uns ist es daher wichtig, einen besonders niederschwelligen Zugang zu diesen Unterstützungsangeboten zu schaffen,“ betont Brigitte Pekastnig, 3. Rotkreuz-Vizepräsidentin und Referentin für Gesundheits- und Soziale Dienste.
Die Initiative der FH Kärnten und des Roten Kreuzes Kärnten zielt darauf ab, den Alltag pflegender Angehöriger zu erleichtern und auf die oft unsichtbaren Herausforderungen dieser Aufgabe aufmerksam zu machen. Das gemeinsame Ziel ist es, die häusliche Pflege sicherer, gesünder und einfacher zu gestalten.
Zur Pressemitteilung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250205_OTS0079/fh-kaernten-unterstuetzt-pflegende-angehoerige-durch-innovative-workshopreihe-zentrale-rolle-des-vidsons-projekts
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Pflegekammer NRW kritisiert Bürokratie: Pflegekräfte erheben Daten, die nicht genutzt werden
Angesichts des steigenden Arbeitsaufkommens in der Pflege warnt die Pflegekammer NRW das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) davor, Pflegefachpersonen mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand zu belasten. Konkret geht es um die Erhebung von Daten zur Berechnung des Personalbedarfs, die derzeit von Pflegekräften während ihrer Dienstzeit erfasst und eingepflegt werden. „Es kann doch nicht sein, dass diese Daten, die von Pflegefachpersonen für das InEK erhoben werden, dort letztlich gar keine Verwendung finden. Das bindet unnötig Ressourcen, sorgt für Frust bei den Kolleg*innen und schafft keinerlei Mehrwert“, kritisiert Sandra Postel, Präsidentin der Pflegekammer NRW. Die Kammer fordert daher eine sinnvolle Nutzung der erhobenen Daten oder eine deutliche Reduzierung der Dokumentationspflichten. Ziel müsse es sein, Pflegefachpersonen von überflüssiger Bürokratie zu entlasten und ihnen mehr Zeit für die eigentliche pflegerische Versorgung zu ermöglichen.Die Kammer ruft das InEK dazu auf, das System der „Pflegepersonalregel 2.0“ (PPR 2.0), für das diese Daten erhoben werden, kritisch zu überprüfen. „Wir sind uns darin einig, dass wir eine präzise Berechnung des Personalschlüssels brauchen, die sich am tatsächlichen Bedarf auf einer Station während einer Schicht orientiert“, so Postel. Dass hierfür möglichst schichtgenaue Daten erhoben werden müssen, leuchte ein. Allerdings: „Wenn die nicht im Interesse der Pflegefachpersonen auch ausgewertet werden, ergibt das alles keinen Sinn“, sagt die Kammer-Präsidentin.
Hintergrund zur PPR 2.0: Die „Pflegepersonalregel 2.0“ (PPR 2.0) ist ein Punktesystem zur Ermittlung des individuellen Pflegebedarfs von Patient/innen. Es bestimmt, in welchem Umfang pflegerische Unterstützung erforderlich ist – beispielsweise bei der Ernährung oder der Wundversorgung. Auf Grundlage dieser Einstufung wird der Personalbedarf berechnet und festgelegt, wie vielePflegefachpersonen pro Patient/in erforderlich sind. In der praktischen Umsetzung bringt das System jedoch erhebliche Herausforderungen mit sich.
Innerhalb der Pflegekammer NRW engagieren sich zahlreiche Pflegefachpersonen aus der Praxis, die auf Schwierigkeiten bei der Umsetzung der PPR 2.0 hinweisen. Ein Beispiel aus der Kinderkrankenpflege verdeutlicht die Problematik: Die digitalen Tools der PPR 2.0 berücksichtigen die Unterschiede zwischen Erwachsenen und Kindern nicht ausreichend. Dies kann zu fehlerhaften oder ungenauen Einstufungen und damit zu einer nicht bedarfsgerechten Versorgung der Patient*innen führen. Zudem zeigt sich, dass die auszufüllenden Unterlagen in der Kinderkrankenpflege an vielen Stellen unterschiedlich interpretiert werden können. Dadurch handhaben Krankenhäuser die Dokumentation uneinheitlich, was eine bundesweite Vergleichbarkeit der Daten erschwert. In der Folge werden die erhobenen Informationen nicht sinnvoll genutzt.
„Wir möchten sicherstellen, dass Pflegefachpersonen ihre Zeit dort einsetzen können, wo sie am meisten gebraucht wird – bei der direkten Versorgung der Patient*innen. Die Bürokratie muss so gestaltet werden, dass sie die Pflege nicht unnötig belastet und die Qualität der Versorgung nicht beeinträchtigt“, erklärt Sandra Postel, Präsidentin der Pflegekammer NRW.
Zur Pressemitteilung: https://www.pflegekammer-nrw.de/pflegekammer-nrw-bemaengelt-zeitverschwendung-in-der-pflege-durch-erhebung-von-daten-die-nicht-genutzt-werden/
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Visionen für eine pflegegerechte Gesellschaft: Wettbewerb „Innovative Wege zur Pflege 2025“ in Bayern gestartet
Unter dem Motto „Visionen für eine pflegegerechte Gesellschaft“ startet die neue Runde des Wettbewerbs Innovative Wege zur Pflege 2025. Die Koordinationsstelle Pflege und Wohnen in Bayern ruft Einzelpersonen, Initiativen, Einrichtungen, Kommunen und Träger dazu auf, zukunftsweisende Ideen und Projekte zur Verbesserung der Pflege in Bayern einzureichen.Der Wettbewerb richtet sich an Konzepte aus dem ambulanten und teilstationären Bereich, die das Potenzial haben, die Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen, ihren Angehörigen und in der Pflege tätigen Personen nachhaltig zu verbessern. Eingereicht werden können sowohl bereits umgesetzte Projekte als auch innovative Ideen, Projektskizzen oder Planungen.
Im Mittelpunkt stehen dabei Beiträge, die zur menschenzentrierten Weiterentwicklung der Pflege beitragen, neue Akteure in den Diskurs einbinden, Strukturen in der Versorgung weiterentwickeln und die tatsächlichen Bedürfnisse der Zielgruppen adressieren. Besonders gefragt sind Konzepte mit einem hohen Innovationsgrad, praktischer Umsetzbarkeit und nachhaltiger Wirkung auf sozialer, ökologischer und ökonomischer Ebene.
Die Bewertung erfolgt durch eine Fachjury sowie im Rahmen eines öffentlichen Publikumsvotings. Die besten Beiträge werden auf einer Fachveranstaltung am 9. Dezember 2025 präsentiert. Die feierliche Preisverleihung durch die Bayerische Staatsministerin findet im Februar 2026 statt. Die Gewinner dürfen sich auf Preisgelder zwischen 1.000 und 2.500 Euro, ein individuelles Experten-Coaching und eine öffentliche Sichtbarkeit ihrer Ideen freuen.
Bewerbungsschluss ist der 31. Juli 2025.
Die Bewerbung erfolgt online unter: www.umfrageonline.com/c/wettbewerb2025
Weitere Informationen zum Wettbewerb und zur Ausschreibung finden Sie unter: www.bayern-pflege-wohnen.de/wettbewerb
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Österreichischer Demenzbericht 2025 veröffentlicht
Mehr als zehn Jahre nach dem ersten Demenzbericht präsentiert der aktuelle Bericht 2025 umfassende Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse zum Thema Demenz. Er bietet einen Überblick über aktuelle Entwicklungen und setzt Schwerpunkte in den Bereichen Forschung, Prävention, Versorgung und Unterstützung von Betroffenen in Österreich.Der Bericht wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) von der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) erstellt. Über 80 Expertinnen und Experten aus den Bereichen Gesundheit, Pflege, Wissenschaft sowie der Betroffenenvertretung haben gemeinsam dazu beigetragen, das Thema Demenz ganzheitlich und differenziert abzubilden.
„Demenz ist Teil unserer Gesellschaft und betrifft uns alle – als Betroffene, als Angehörige und als Gemeinschaft. Die Veränderungen, die mit einer demenziellen Erkrankung einhergehen, wirken sich auf viele Lebensbereiche aus und erfordern einen bewussten und unterstützenden Umgang im Alltag. Umso wichtiger ist es, dass wir gemeinsam Perspektiven entwickeln, um den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht zu werden und ein würdevolles Leben zu ermöglichen“, betont Gesundheitsministerin Korinna Schumann.
Zahl der Menschen mit Demenz steigt - Prävention wichtig
Aktuellen Schätzungen zufolge leben in Österreich derzeit rund 170.000 Menschen mit einer Form von Demenz – fast zwei Drittel davon sind Frauen. Bis zum Jahr 2050 könnte diese Zahl auf über 290.000 ansteigen. Die häufigste Form ist die Alzheimer-Demenz.
Doch es gibt auch Handlungsspielräume: Der neue Demenzbericht verweist auf aktuelle Erkenntnisse der Lancet-Kommission (2024), wonach bis zu 45 Prozent der weltweiten Demenzerkrankungen potenziell vermeidbar wären – vorausgesetzt, alle bekannten 14 Risikofaktoren würden konsequent reduziert. Dazu zählen unter anderem Depressionen, Hörminderungen, niedriger Bildungsgrad und soziale Isolation.
Österreichische Demenzstrategie: Vernetzung und Fortschritt
Seit 2015 vernetzt die österreichische Demenzstrategie „Gut leben mit Demenz“ zentrale Akteurinnen und Akteure im Bereich Demenz. Der aktuelle Demenzbericht liefert nun eine fundierte Grundlage, um die Strategie gezielt weiterzuentwickeln und neue Schwerpunkte zu setzen.
Der Bericht analysiert den aktuellen Stand der Umsetzung, stellt neue wissenschaftliche Erkenntnisse vor und identifiziert bestehende Lücken ebenso wie zentrale Potenziale. Im Fokus steht dabei das Ziel, Menschen mit Demenz ein möglichst selbstbestimmtes Leben und aktive Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Die Strategie wird auf dieser Basis konsequent weiterentwickelt – mit einem klaren Fokus auf den Ausbau von Präventions- und Unterstützungsangeboten sowie die Stärkung der wissenschaftlichen Expertise im Bereich Demenz.
Der Österreichische Demenzbericht 2025 ist hier abrufbar.
Die Website der Demenzstrategie ist unter folgendem Link erreichbar: Demenzstrategie.at - Gut leben mit Demenz - Home
Zur Pressemitteilung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250523_OTS0066/demenzbericht-2025-zahl-der-menschen-mit-demenz-steigt-bericht-zeigt-chancen-neue-erkenntnisse-und-massnahmen
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Demenz hat ein Geschlecht: Neues Forschungsprojekt beleuchtet Unterschiede in der Pflege bei Frauen und Männern
Frauen sind nicht nur häufiger von Demenz betroffen als Männer, sondern erleben auch andere Krankheitsverläufe und gehen anders mit der Diagnose um. Diese geschlechtsspezifischen Unterschiede wirken sich direkt auf den Alltag und die Pflege aus. Hier setzt das Forschungsprojekt „ParGenDA“ an, das von der Universität Witten/Herdecke (UW/H) gemeinsam mit der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e. V. Selbsthilfe Demenz (DAlzG) durchgeführt wird. Ziel ist es, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf von Betroffenen und Pflegenden zu ermitteln. Gefördert wird das Projekt durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt.Forschung, die bei den Menschen ansetzt
Über einen Zeitraum von 18 Monaten erarbeiten Pflegewissenschaftler:innen der Universität Witten gemeinsam mit Menschen mit Demenz, pflegenden Angehörigen, deren Interessenvertretungen und Fachleuten zentrale Fragestellungen zu geschlechtsspezifischen Unterschieden, die bislang in Forschung und Versorgung wenig Beachtung fanden. Im Projektverlauf beantworten die Teilnehmenden einen Fragebogen, der Themen wie alltägliche Belastungen sowie emotionale und soziale Auswirkungen von Demenz abdeckt. Die Antworten werden mit bestehenden wissenschaftlichen Erkenntnissen verglichen. In einem abschließenden Workshop erstellen die Beteiligten eine Liste der zehn wichtigsten offenen Fragen zur gendersensiblen psychosozialen Unterstützung.
„Gendersensible Medizin als Stichwort und die Frage nach genderspezifischen Therapien sind inzwischen im Bewusstsein von Gesellschaft und Wissenschaft angekommen“, erklärt Prof. Dr. Margareta Halek von der UW/H. „Weniger klar ist der Bezug zur Pflege von Menschen mit Demenz: Es gibt Hinweise, dass Frauen häufiger depressive oder wahrnehmungsverändernde Symptome zeigen, Männer dagegen eher starke Unruhe.“
Auch die Pflege selbst stelle je nach Geschlecht unterschiedliche Anforderungen, so Halek weiter: „Meist übernehmen Frauen die Pflege von Menschen mit Demenz – als Ehefrauen, Töchter oder Schwiegertöchter. Psychosoziale Angebote sind entsprechend stärker auf Frauen ausgerichtet, während Männer als pflegende Angehörige wenig sichtbar sind. In der Pflegeforschung werden all diese Geschlechterdifferenzen bislang nicht hinreichend untersucht oder in Neuentwicklungen einbezogen. Entsprechend fehlen gendersensible Vorschläge für die Pflegepraxis.“
Agenda für Forschung und eine zielgenaue Gesundheitspolitik
Die im Projekt „ParGenDA“ erarbeiteten Forschungsfragen sollen gezielt in zukünftige Studien, Fördermaßnahmen und gesundheitspolitische Konzepte einfließen, um bestehende Versorgungslücken zu schließen. Langfristig trägt das Projekt dazu bei, geschlechtersensible Perspektiven in der Versorgung von Menschen mit Demenz stärker zu berücksichtigen – etwa durch Anpassungen in der Aus- und Weiterbildung von Gesundheitsfachkräften oder durch die Entwicklung neuer psychosozialer Unterstützungsangebote.
„Wir brauchen eine Forschung, die nah an der Lebensrealität von Betroffenen ist“, sagt Saskia Weiß, Geschäftsführerin der DAlzG. „Nur wer die richtigen Fragen stellt, kann auch die richtigen Antworten finden – und die Versorgung so optimieren, dass sie den Menschen wirklich hilft.“
Weitere Informationen: ParGenDA ist die Abkürzung für „Partnership zu geschlechtersensiblen psychosozialen Interventionen für Menschen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen“. Das auf 18 Monate angelegte Forschungsprojekt wird vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt gefördert und von der Universität Witten/Herdecke koordiniert. Projektpartner ist die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. Selbsthilfe Demenz. Eine Steuerungsgruppe aus Menschen mit Demenz, pflegenden Angehörigen, Fachkräften aus Pflege und Medizin sowie deren Interessenvertretungen begleitet den gesamten Prozess – von der Frageentwicklung bis zur Priorisierung.
Zur Pressemitteilung: https://www.uni-wh.de/demenz-hat-ein-geschlecht-neues-forschungsprojekt-beleuchtet-unterschiede-in-der-pflege-bei-frauen-und-maennern
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Deutscher Pflegerat: Pflegebudget und Personalbemessung sind unverzichtbar
In der aktuellen Diskussion rund um das Pflegebudget in der Krankenhausvergütung stehen vor allem wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund – dabei gerät laut Deutschem Pflegerat (DPR) leicht aus dem Blick, worum es im Kern geht. Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), betont: „Das Pflegebudget schützt vor ruinösem Rationalisierungsdruck. Wer es infrage stellt, riskiert den Rückfall in alte Muster mit fatalen Folgen für die Versorgung.“Pflege darf nicht auf Effizienz verkürzt werden
Über viele Jahre hinweg wurde die Pflege im Krankenhaus über Fallpauschalen mitfinanziert – ein System, das zwar ökonomische Effizienz förderte, zugleich aber Personalabbau begünstigte und die Qualität der Pflege gefährdete. Mit der Einführung des Pflegebudgets erfolgte eine überfällige Korrektur, die zu einem Personalaufbau beigetragen hat. Dass die Ausgaben für Pflege seither gestiegen sind, bewertet der Deutsche Pflegerat nicht als Fehlentwicklung, sondern als notwendige Konsequenz jahrzehntelanger Versäumnisse. „Faire Löhne und mehr Personal sind kein Luxus. Sie sind notwendig, um Pflegeberufe attraktiv zu machen und die Versorgung zu sichern“, so Vogler.
Kritik daran, dass mehr Geld und mehr Personal die Probleme bei der Einhaltung der Personalmindeststandards nicht vollständig gelöst hätten, lässt das Pflegebudget nicht in Frage stellen. Ursache dafür ist unter anderem der Mangel an qualifiziertem Personal auf dem Arbeitsmarkt. Weitere Gründe liegen in einer überfrachteten Krankenhauslandschaft sowie in ökonomischen Fehlanreizen. „Ein Personalaufbau bedeutet zudem nicht automatisch, dass genügend Personal und zudem mit der richtigen Qualifikation vorhanden ist, um eine stabile Versorgung zu erreichen“, so Vogler.
Produktivität ist nicht gleich Versorgungssicherheit
Der DPR kritisiert ausdrücklich die Debatte um eine vermeintliche Pflegepersonalproduktivität: „Pflege ist keine Maschine“, betont Vogler. „Die Vorstellung, mit möglichst wenig Personal möglichst viel Leistung zu erzeugen, ist kein ökonomisches Prinzip, sondern eine Fehlinterpretation von Effizienz. Sie führt nicht zu Produktivität, sondern zu Erschöpfung, Qualitätsverlust und Berufsausstieg. Das ist Pflege auf Verschleiß.“ Wissenschaftlich ist belegt, dass eine qualitativ und quantitativ angemessene Personalausstattung mit einer hohen Versorgungsqualität einhergeht. Eine Effizienzdebatte, die diese Zusammenhänge außer Acht lässt, gefährdet die Versorgungssicherheit und schadet der Profession. Dabei wird häufig übersehen, dass die Pflege einen wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung eines Krankenhauses und seiner Leistungen leistet und somit ein entscheidender Wertschöpfungsfaktor ist.
Auch die Behauptung, dass die Tarifpartner aufgrund des Pflegebudgets keinen Grund für maßvolle Tarifabschlüsse hätten, hält einer sachlichen Prüfung nicht stand. Denn wenn dem so wäre, wären die Personalkosten in der Pflege lediglich reine Durchlaufposten und könnten weder den von Ökonomen im Zusammenhang mit dem Budget kritisierten Budgetstau noch hohe Transaktionskosten verursachen.
Pflege ist keine Verfügungsmasse, die einfach von einem Standort zum anderen verschoben werden kann, wie es teilweise aus wirtschaftlichen Überlegungen suggeriert wird. Dies gilt besonders dann, wenn das vorhandene Personal am bisherigen Standort bei geringerer Leistungsdichte bereits das qualitativ und quantitativ angemessene Personal darstellt. Ebenso trifft dies zu, wenn das Personal eine andere Fachrichtung hat und durch eine Verschiebung funktionierende Teamstrukturen zerstört würden.
Reformen müssen Pflege stärken, nicht schwächen
Die Lösung liegt laut DPR daher in der Beibehaltung des Pflegebudgets. Gleichzeitig ist ein umfassender Strukturwandel erforderlich: Weniger, dafür leistungsstarke Krankenhäuser mit klar definierten Versorgungsaufträgen, eine verbindliche Personalbemessung durch PPR 2.0, ein qualifikationsgerechter Personalmix sowie eine pflegerisch geleitete Steuerung. Fehlsteuerungen, wie der Einsatz hochqualifizierter Pflegefachpersonen für fachfremde Aufgaben, sind keine Folge des Pflegebudgets, sondern Ergebnis von Managemententscheidungen. Auch die Behauptung, Hilfskräfte seien nicht refinanzierbar, ist schlicht falsch.
Gleichzeitig fordert der DPR, dass auch die ambulante Pflege und die stationäre Langzeitpflege in den Blick genommen werden. Dort gelten die gleichen Muster: Fachpersonenmangel, Unterfinanzierung, hohe Belastung. Die Einführung der Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege (PeBeM) ist ein Meilenstein. Sie muss jedoch verbindlich umgesetzt und solide finanziert werden. „PeBeM darf kein Papiertiger bleiben. Es braucht eine Umsetzung, die die Rolle der Fachpersonen stärkt“, so Vogler.
Pflege ist in allen Versorgungsbereichen Daseinsvorsorge
Pflege muss als zentraler Bestandteil und Partner:in des Gesundheitssystems anerkannt werden – als eigenständiger Heilberuf mit hoher Verantwortung, komplexen Aufgaben, Steuerungskompetenz und Systemrelevanz. Dafür sind das Pflegekompetenzgesetz sowie eine zügige Krankenhaus- und Pflegereform mit stärkerer Vernetzung der Versorgungsbereiche erforderlich.
„Wer die Pflege schwächt, schwächt die Versorgung“, betont Vogler. „Pflege ist ein Innovations- und Leistungsfaktor. Sie ist über alle Schnittstellen hinweg das Rückgrat der Versorgung und ist ein wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge. Vertretungsstrukturen der Profession Pflege müssen gesetzlich verankert werden, um das Know-how der Pflege angemessen in das Gesundheitssystem zu integrieren.“
Zur Pressemitteilung: https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/pflegebudget-und-personalbemessung-sind-unverzichtbar
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AK Oberösterreich fördert digitale Pflegedokumentation für mobile Dienste
Die Arbeiterkammer Oberösterreich fördert mithilfe des Zukunftsfonds ein neues Digitalprojekt zur Entlastung der mobilen Pflege. Durch eine vereinfachte, einheitliche Pflegedokumentation wird der administrative Aufwand für über 2.000 Pflegekräfte reduziert, sodass mehr Zeit für die direkte Pflege und Betreuung bleibt.Die Pflegekräfte in den mobilen Diensten stehen unter erheblichem Druck, insbesondere aufgrund der umfangreichen Dokumentationspflichten, die viel Zeit und Energie beanspruchen. Laut dem Arbeitsklima-Index der Arbeiterkammer Oberösterreich können sich fast zwei Drittel der Pflegebeschäftigten kaum oder gar nicht vorstellen, ihren Beruf bis zur Pension auszuüben. Das neue Projekt bietet hier einen Lösungsansatz: Eine digitalisierte, einheitliche und stark verschlankte Pflegedokumentation wird derzeit schrittweise in den mobilen Diensten Oberösterreichs implementiert und dabei mit Mitteln des Zukunftsfonds der Arbeiterkammer Oberösterreich unterstützt.
Im Rahmen des Projekts, das von der Arbeiterkammer Oberösterreich begleitet und mit 75.000 Euro aus dem AK-Zukunftsfonds gefördert wird, wurden die bestehenden Dokumentationsprozesse analysiert, neu strukturiert und praxisgerecht vereinfacht. Dabei entstand ein umfassendes Handbuch mit klaren Empfehlungen für die tägliche Anwendung in der mobilen Pflege. Zusätzlich wurden 89 diplomierte Pflegekräfte zu Multiplikator:innen ausgebildet, um die neue Dokumentation flächendeckend in den beteiligten Organisationen einzuführen. Das Projekt wurde von der ARGE Mobile Betreuung & Pflege OÖ, die 12 Organisationen vertritt, eingereicht.
Die grundlegende Maxime „Weniger ist mehr“ bildet die Basis des neuen Ansatzes: Dokumentiert werden nur noch wesentliche pflegerische Maßnahmen, medizinische Anweisungen und relevante Auffälligkeiten. Routinetätigkeiten und allgemeine Bemerkungen wie „Dem Klienten geht es gut“ entfallen.
Pflegevisiten und standardisierte Protokolle sichern weiterhin Qualität und Nachvollziehbarkeit. Einheitliche Formulare und ein strukturiertes System erleichtern den Arbeitsalltag, insbesondere für neue Mitarbeitende und Auszubildende. Gleichzeitig wird die Kommunikation zwischen Pflegenden, Ärzt:innen und weiteren Berufsgruppen transparenter und effizienter gestaltet.Landesgeschäftsleiter-Stellvertreter und Vorsitzender der ARGE Mobile Pfleger, Thomas Märzinger vom Roten Kreuz freut sich, dass das Projekt Unterstützung gefunden hat und realisiert werden konnte, denn „Technik soll das Leben von Menschen verbessern. Das von Patientinnen und Patienten genauso, wie das unserer Pflegekräfte. Die neue Pflegedokumentation entlastet die Beschäftigen in den Mobilen Pflegeberufen. Sie gewinnen mehr Freiraum, um sich auf die Patientinnen und Patienten zu konzentrieren. Effizientere Administrationsarbeiten bedeuten mehr Zeit mit Menschen und echte Zuwendung. Davon profitieren alle, die Pflege-Teams, die Patientinnen und Patienten, ihre Angehörigen und das gesamte Gesundheitssystem. Mit diesem Schritt gewinnt die Menschlichkeit in der Pflege.“
Einige Träger haben die Umstellung bereits abgeschlossen, während andere gerade mitten im Implementierungsprozess stehen. Die Rückmeldungen der Pflegekräfte fallen durchweg positiv aus. Geplant ist, die neue digitale Pflegedokumentation bis Ende 2026 flächendeckend in allen mobilen Diensten Oberösterreichs einzuführen.
Mehr als 2.000 Beschäftigte profitieren
Digitalisierung ist gestaltbar. Das haben wir mit diesem Projekt, das wir über unseren AK-Zukunftsfonds eng begleitet und mit 75.000 Euro gefördert haben, eindrucksvoll bewiesen. Nicht umsonst finden die Ergebnisse mittlerweile österreichweit Beachtung. Mit der jetzt vorliegenden digitalen Pflegedokumentation für mobile Dienste ist sichergestellt, dass sich die betroffenen Organisationen in Zukunft besser abstimmen und Doppelgleisigkeiten vermieden werden können. Mehr als 2.000 Beschäftigte, die in diesem Bereich arbeiten, profitieren davon
, betont AK-Präsident Andreas Stangl.Von Anfang an verfolgte die Initiative das Ziel, Pflegekräfte im anspruchsvollen Arbeitsalltag zu entlasten – ohne Einbußen bei der Versorgungsqualität. Das Leitprinzip „Weniger ist mehr“ durchzieht alle Ebenen der neuen Dokumentation: geringere Komplexität, klarere Strukturen und bessere Orientierung, vor allem für neue Mitarbeitende und Auszubildende. Durch die Vereinheitlichung wird die Einarbeitung erleichtert, und perspektivisch könnte die Methode sogar in die pflegerische Ausbildung integriert werden.
Ein zentrales Anliegen der Arbeiterkammer war außerdem, die Beschäftigtenvertretungen von Beginn an einzubeziehen: Über ein speziell eingerichtetes Soundingboard wurden Betriebsrätinnen und Betriebsräte direkt in die Projektstruktur integriert, sodass ihre Perspektiven aktiv in die Umsetzung einfließen konnten.
Förderung durch den AK-Zukunftsfonds
Das Projekt ist Teil des Zukunftsfonds der Arbeiterkammer Oberösterreich, mit dem innovative Initiativen unterstützt werden, die Beschäftigte im digitalen Wandel stärken. Insgesamt wurden bereits 218 Projekte mit rund 12 Millionen Euro gefördert und über 97.000 AK-Mitglieder direkt erreicht. Die digitale Pflegedokumentation für mobile Dienste ist eines der Leuchtturmprojekte, das zeigt, wie Digitalisierung im Sinne der Arbeitnehmer:innen gestaltet werden kann.
Zur Pressemitteilung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20251028_OTS0036/weniger-buerokratie-mehr-zeit-fuer-menschen-ak-foerdert-digitale-pflegedokumentation-fuer-mobile-dienste
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DNQP sucht wissenschaftliche Leitung für Aktualisierung des Ernährungsstandards
Das DNQP startet die zweite Aktualisierung des Expertenstandards „Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege“, der 2017 erstmals überarbeitet wurde. Die Aktualisierung umfasst eine Recherche zum aktuellen Wissens- und Erkenntnisstand im Ernährungsmanagement der Pflege sowie zu pflegerelevanten Indikatoren des Themenfeldes. Der Aktualisierungsprozess erstreckt sich über einen Zeitraum von etwa 18 Monaten. Eine detaillierte Beschreibung des methodischen Vorgehens ist im Methodenpapier des DNQP zu finden, das auf der Webseite des DNQP bereitsteht.Für die fachliche Leitung der Expertenarbeitsgruppe sucht das DNQP eine auf diesem Gebiet ausgewiesene Wissenschaftlerin oder einen ausgewiesenen Wissenschaftler mit umfassender Expertise sowie Erfahrung in der Leitung von Projektgruppen. Die wissenschaftliche Leitung trägt die Verantwortung für das fachliche Niveau des Expertenstandards, der Kommentierungen und der Literaturanalyse und stellt sicher, dass aktuelle und relevante Praxisbedingungen berücksichtigt werden. Im Rahmen der Aktualisierung sollen zudem Indikatoren für das interne pflegerische Qualitätsmanagement auf Basis des überarbeiteten Expertenstandards entwickelt werden, weshalb Erfahrungen in diesem Bereich von Vorteil sind.
Die wissenschaftliche Leitung der Expert*innenarbeitsgruppe erfolgt ehrenamtlich; anfallende Reisekosten zu den Sitzungen werden erstattet. Neben der fachlichen Expertise werden die Bewerberinnen und Bewerber gebeten, eigene Interessen sowie Verbindungen zu Industrie und Interessenverbänden offenzulegen, um die wissenschaftliche und institutionelle Unabhängigkeit des Expertenstandards sicherzustellen.
Die Mitglieder der neuen Expertenarbeitsgruppe werden in einem weiteren Bewerbungsverfahren gemeinsam mit der wissenschaftlichen Leitung ausgewählt. Dazu erscheint ein gesonderter Aufruf zur Bewerbung in der Fachpresse und im DNQP-Newsletter.
Bewerbungen werden per E-Mail oder auf dem Postwege bis zum 04. Januar 2026 an folgende Anschrift erbeten:
Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) an der Hochschule Osnabrück
Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Dr. h. c. Andreas Büscher; Prof. Dr. Sara Marquard
Albrechtstr. 30, 49076 Osnabrück
E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.dnqp.de
Zur Pressemitteilung: https://www.dnqp.de/fileadmin/HSOS/Homepages/DNQP/Dateien/Pressemitteilungen/PM_DNQP25.11.26_2.pdf
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Reform ohne Klarheit? Verbände bewerten Eckpunkte des Zukunftspakts Pflege
Die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum „Zukunftspakt Pflege“ Mitte Dezember stoßen bei zentralen Akteuren der Pflege auf ein gemischtes Echo. Während die Verbände wichtige Problembeschreibungen, präventive Ansätze und strukturelle Reformüberlegungen anerkennen, kritisieren sie übereinstimmend fehlende Verbindlichkeit, offene Finanzierungsfragen und das Ausbleiben klarer politischer Entscheidungen.Der Deutsche Pflegerat (DPR) bewertet das vorgelegte Papier als analytisch zutreffend, aber politisch unzureichend. Zwar würden bekannte Herausforderungen benannt, konkrete Konsequenzen blieben jedoch aus. „Das Papier beschreibt vieles, was wir seit Jahren wissen – es bleibt aber bei einer unverbindlichen Sammlung von Möglichkeiten stehen“, erklärt DPR-Präsidentin Christine Vogler. „Für Millionen pflegebedürftige Menschen, ihre An- und Zugehörigen und alle, die in der Pflege arbeiten, schafft das keine Sicherheit für die nächsten Jahre.“
Aus Sicht des DPR fehlt es insbesondere an einer klaren Rolle der Pflegeprofession im Reformkonzept. Angesichts der demografischen Entwicklung sei dies problematisch. „In den nächsten zehn Jahren geht rund ein Viertel der Pflegefachpersonen in Rente, gleichzeitig steigt die Zahl der Pflegebedürftigen weiter an. Das ist Demografie, keine Überraschung. Gleichzeitig fehlt in den Eckpunkten die systemische Verankerung der Pflegeprofession und ihrer Expertise als wesentlicher Pfeiler der Lösung“, so Vogler. Unpräzise Finanzierungswege und strukturelle Entscheidungen führten dazu, dass wertvolle Zeit verloren gehe.
Auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) erkennt im Zukunftspakt wichtige Ansatzpunkte, sieht aber deutlichen Nachbesserungsbedarf. Positiv bewertet der Verband insbesondere den Fokus auf Prävention, Gesundheitskompetenz und Rehabilitation sowie die vorgesehene stärkere Rolle professionell Pflegender in der häuslichen Versorgung. „Wir freuen uns, dass das Papier die Themen Prävention, pflegerisch-therapeutische Versorgungsansätze und Rehabilitation in den Fokus rückt“, erklärt Vera Lux, Präsidentin des DBfK. „Das Ziel jedes pflegerischen Handelns muss es sein, Autonomie und Selbständigkeit soweit es geht zu fördern, zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Für die Profession Pflege schafft der Zukunftspakt damit ein Leitbild, in dem Pflege nicht ausschließlich reagiert, sondern vorausschauend agiert.“
Damit dieses Leitbild wirksam werde, brauche es jedoch verbindliche strukturelle Rahmenbedingungen. Pflegerische Leistungen müssten im Leistungsrecht eindeutig abgebildet, eigenständig anerkannt und vergütet werden. Die vorgesehenen Instrumente – etwa regelmäßige Einschätzungen, strukturierte Begleitung, Angehörigenberatung oder die Stabilisierung von Pflegesituationen – setzten voraus, dass Verantwortung, Finanzierung und rechtliche Verankerung klar geregelt seien. Ohne eine Erweiterung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen, wie sie im Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung vorgesehen ist, könne Prävention nicht wirksam umgesetzt werden.
Der DBfK verweist zudem auf die Chancen für die ambulante Pflege. Werden fachliche Leistungen wie Anamnese, Verlaufseinschätzungen, Fallsteuerung und Koordination verlässlich vergütet, entstehe eine wirtschaftliche Grundlage für Begleitung und Beratung, ohne andere Versorgungsbereiche zu belasten. „Das würde Transparenz für die Versicherten schaffen, Planungssicherheit für Dienste ermöglichen und die professionelle Rolle der Pflegefachperson in der häuslichen Versorgung betonen“, so Lux. Zugleich warnt sie davor, Professionalität durch Absenkung von Qualifikationsanforderungen zu ersetzen: Der Ausbau digitaler Infrastruktur müsse mit einer Stärkung pflegerischer Handlungsmöglichkeiten einhergehen.
Auch der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP), die Initiative Pro-Pflegereform und das Netzwerk SONG sehen in den Eckpunkten fachliche Fortschritte, warnen jedoch vor einer Verwässerung im politischen Prozess. „Deutschland steht vor der größten sozialpolitischen Herausforderung der kommenden Jahrzehnte. Jetzt ist nicht die Zeit für halbherzige Lösungen“, appelliert Dr. Bodo de Vries, Kuratoriumsmitglied des DEVAP, Sprecher der Initiative Pro Pflegereform und Vorsitzender des Netzwerks SONG. „Die zivilgesellschaftlichen Ressourcen gilt es im Reformprozess zu berücksichtigen und die gesellschaftlichen Solidaritäten zu stärken.“
Zentraler Kritikpunkt der drei Akteure ist die weiterhin offene Entscheidung zur Begrenzung der Eigenanteile. Dass der Sockel-Spitze-Tausch im stationären Bereich und eine bloße Dynamisierung der Leistungsbeträge gleichwertig nebeneinander stehen, wird als strategisch problematisch bewertet. „Diese Gleichstellung ist strategisch gefährlich und lädt zu politischem Feilschen ein“, so de Vries. „Eine Dynamisierung vermag den Anstieg der Eigenanteile in der Pflege bestenfalls zu dämpfen, sie schafft aber nicht die Planungssicherheit, die Menschen brauchen. Nur der Sockel-Spitze-Tausch garantiert eine echte Begrenzung der Zuzahlungen für den pflegebedingten Aufwand.“
Positiv bewerten DEVAP, Initiative Pro-Pflegereform und SONG den umfassenden Präventionsansatz, die Stärkung der häuslichen Pflege durch das neue Angebot der „Fachlichen Begleitung und Unterstützung“, die Bündelung ambulanter Leistungen in flexiblen Budgets sowie die Förderung von Digitalisierung und Innovation. Kritisch sehen sie hingegen, dass zentrale Entlastungsmaßnahmen im politischen Aushandlungsprozess entfallen sind. „Im Eckpunktepapier ist der vom Bund vorgeschlagene Investitionskostenzuschuss von 200 Euro pro Monat nicht mehr enthalten. Hier ist eine konkrete Entlastungsmaßnahme im harten Aushandlungsprozess zwischen Bund und Ländern bereits auf der Strecke geblieben“, warnt Thomas Neeb, Vorstandsvorsitzender des DEVAP. Zudem seien zentrale Finanzierungsfragen auf Februar 2026 vertagt worden.
Auch innerhalb des Reformprozesses selbst sehen die Verbände Rückschritte. „Die Ergebnisse der Bund-Länder-AG sind mutiger, als wir zu hoffen wagten. Entscheidend ist jedoch, dass die Politik diesen Reformmut nicht durch faule Kompromisse ausbremst“, erklärt Anna Leonhardi, Mitglied des Vorstandes des DEVAP. Der Vergleich zwischen früheren Entwürfen und der nun vorliegenden, deutlich vageren Beschlussfassung sei ein Alarmsignal.
Übergreifend fordern die beteiligten Verbände, den Zukunftspakt Pflege zu einem verbindlichen Arbeitsprogramm weiterzuentwickeln. Dazu zählen klare Entscheidungen zur Finanzierung, zur Begrenzung der Eigenanteile, zur Stärkung präventiver und pflegerisch-therapeutischer Ansätze sowie zur eindeutigen Verankerung professioneller Pflege in sektorenübergreifenden Versorgungsstrukturen. „Wir reden hier nicht nur über die Arbeitsbedingungen einer Berufsgruppe, sondern über die Frage, wie wir Pflege und Gesundheitsversorgung für kommende Generationen sichern“, so Vogler. „Dafür braucht es mehr als eine Sammlung bekannter Probleme – es braucht jetzt den politischen Mut zu klaren Entscheidungen und einen Zukunftsvertrag mit der Pflege.“
Zu den Pressemitteilungen:
https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/zukunftspakt-pflege-analyse-ohne-konsequenzen
https://www.dbfk.de/de/newsroom/pressemitteilungen/meldungen/2025/2025-12-10-der-zukunftspakt-pflege-muss-seine-chance-nutzen.php
https://www.devap.de/news/pressemitteilung-zukunftspakt-pflege-fachlich-ein-fortschritt-politisch-eine-haengepartie-devap-initiative-pro-pflegereform-und-song-fordern-verbindliche-zusagen/Foto: stock.adobe.com - Rattana.R


Pflegende Angehörige leisten im Verborgenen Großes: Etwa eine Million Menschen in Österreich versorgen ihre Angehörigen zu Hause. Die FH Kärnten und das Rote Kreuz Kärnten unterstützen sie mit praxisnahen Workshops und digitalen Lernangeboten. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, haben das Rote Kreuz Kärnten und die FH Kärnten eine praxisorientierte Workshopreihe ins Leben gerufen. Durch gezielte Schulungen sollen sie mehr Zeit und Lebensqualität gewinnen und ihre Aufgaben leichter bewältigen können.
Angesichts des steigenden Arbeitsaufkommens in der Pflege warnt die Pflegekammer NRW das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) davor, Pflegefachpersonen mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand zu belasten. Konkret geht es um die Erhebung von Daten zur Berechnung des Personalbedarfs, die derzeit von Pflegekräften während ihrer Dienstzeit erfasst und eingepflegt werden. „Es kann doch nicht sein, dass diese Daten, die von Pflegefachpersonen für das InEK erhoben werden, dort letztlich gar keine Verwendung finden. Das bindet unnötig Ressourcen, sorgt für Frust bei den Kolleg*innen und schafft keinerlei Mehrwert“, kritisiert Sandra Postel, Präsidentin der Pflegekammer NRW. Die Kammer fordert daher eine sinnvolle Nutzung der erhobenen Daten oder eine deutliche Reduzierung der Dokumentationspflichten. Ziel müsse es sein, Pflegefachpersonen von überflüssiger Bürokratie zu entlasten und ihnen mehr Zeit für die eigentliche pflegerische Versorgung zu ermöglichen.
Unter dem Motto „Visionen für eine pflegegerechte Gesellschaft“ startet die neue Runde des Wettbewerbs Innovative Wege zur Pflege 2025. Die Koordinationsstelle Pflege und Wohnen in Bayern ruft Einzelpersonen, Initiativen, Einrichtungen, Kommunen und Träger dazu auf, zukunftsweisende Ideen und Projekte zur Verbesserung der Pflege in Bayern einzureichen.
Mehr als zehn Jahre nach dem ersten Demenzbericht präsentiert der aktuelle Bericht 2025 umfassende Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse zum Thema Demenz. Er bietet einen Überblick über aktuelle Entwicklungen und setzt Schwerpunkte in den Bereichen Forschung, Prävention, Versorgung und Unterstützung von Betroffenen in Österreich.
Frauen sind nicht nur häufiger von Demenz betroffen als Männer, sondern erleben auch andere Krankheitsverläufe und gehen anders mit der Diagnose um. Diese geschlechtsspezifischen Unterschiede wirken sich direkt auf den Alltag und die Pflege aus. Hier setzt das Forschungsprojekt „ParGenDA“ an, das von der Universität Witten/Herdecke (UW/H) gemeinsam mit der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e. V. Selbsthilfe Demenz (DAlzG) durchgeführt wird. Ziel ist es, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf von Betroffenen und Pflegenden zu ermitteln. Gefördert wird das Projekt durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
In der aktuellen Diskussion rund um das Pflegebudget in der Krankenhausvergütung stehen vor allem wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund – dabei gerät laut Deutschem Pflegerat (DPR) leicht aus dem Blick, worum es im Kern geht. Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), betont: „Das Pflegebudget schützt vor ruinösem Rationalisierungsdruck. Wer es infrage stellt, riskiert den Rückfall in alte Muster mit fatalen Folgen für die Versorgung.“
Die Arbeiterkammer Oberösterreich fördert mithilfe des Zukunftsfonds ein neues Digitalprojekt zur Entlastung der mobilen Pflege. Durch eine vereinfachte, einheitliche Pflegedokumentation wird der administrative Aufwand für über 2.000 Pflegekräfte reduziert, sodass mehr Zeit für die direkte Pflege und Betreuung bleibt.
Das DNQP startet die zweite Aktualisierung des Expertenstandards „Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege“, der 2017 erstmals überarbeitet wurde. Die Aktualisierung umfasst eine Recherche zum aktuellen Wissens- und Erkenntnisstand im Ernährungsmanagement der Pflege sowie zu pflegerelevanten Indikatoren des Themenfeldes. Der Aktualisierungsprozess erstreckt sich über einen Zeitraum von etwa 18 Monaten. Eine detaillierte Beschreibung des methodischen Vorgehens ist im Methodenpapier des DNQP zu finden, das auf der Webseite des DNQP bereitsteht.
Die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum „Zukunftspakt Pflege“ Mitte Dezember stoßen bei zentralen Akteuren der Pflege auf ein gemischtes Echo. Während die Verbände wichtige Problembeschreibungen, präventive Ansätze und strukturelle Reformüberlegungen anerkennen, kritisieren sie übereinstimmend fehlende Verbindlichkeit, offene Finanzierungsfragen und das Ausbleiben klarer politischer Entscheidungen.