Bundesverband Pflegemanagement begrüßt neue Personalbemessung (PeBeM) in der stationären Langzeitpflege und fordert einheitliches Vorgehen.

Asian eldery  woman with her caregiver at home. Home care or Elderly care concept.Der Bundesverband Pflegemanagement begrüßt die neue Personalbemessung nach §113c SGB XI in der stationären Langzeitpflege sowie die damit angestrebte Vereinheitlichung der Personalschlüssel zwischen den Bundesländern.

Die Verbesserung der Personalsituation in den Pflegeeinrichtungen und die Realisierung eines professionellen, an den individuellen Bedarfen der Bewohner orientierten, zielgerichteten und kompetenzorientierten Personaleinsatzes ist ein wichtiger Schritt, der auch vom Bundesverband Pflegemanagement seit langem gefordert wird.  

Aufgrund der erst mit acht Monaten Verspätung durch den GKV vorgelegten gemeinsamen Empfehlungen nach § 113c Absatz 4 SGB XI zum Inhalt der Rahmenverträge nach § 75 Absatz 1 SGB XI, gestaltet sich die Umsetzung des PeBeM jedoch schwieriger als erhofft.

Aktuell werden die leistungs- und ordnungsrechtlichen Regelungen auf Länderebene verhandelt, bzw. abgestimmt. Es besteht die Gefahr, dass es erneut zu einem Flickenteppich mit unterschiedlichen Vorgaben kommt. Der Bundeverband Pflegemanagement spricht sich hier klar für eine Vereinheitlichung der Regelungen aus und appelliert an die Partner der Selbstverwaltungen in den Bundesländern und an die Landesministerien, ein einheitliches Vorgehen abzustimmen.

Die Einrichtungen brauchen vor allem Klarheit über die Fianzierung des geplanten Personalaufwuches, dieser kann nicht ausschließlich zu Lasten der Pflegebedürftigen in den Pflegeeinrichtungen gehen. Eine Fortführung der Finanzierung der sogenannten Spahn-Stellen (13.000 Fachkräfte/ 20.000 Hilfskräfte) über den 01.07.2023 hinaus, muss nun schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden, wie dies auch am 12.Mai vom Bundesrat gefordert wurde. Der Bundesverband Pflegemanagement unterstützt diese Forderung ausdrücklich. Auch bei Neuabschluss von Pflegesatzvereinbarungen nach dem 01.07. muss es möglich sein, bisheriges Mehrpersonal über die Kostenträger vollständig refinanziert zu bekommen.

„Die Einrichtungen sind jetzt aufgefordert, sich mit dem PeBeM konkret auseinander zu setzen, auch wenn die Regelungen auf Landesebene noch nicht vorliegen. Sie stehen vor grundlegenden Organisationsentwicklungsprozessen. Es gilt Rollen, Aufgaben und Abläufe in den Einrichtungen zu beleuchtenn und neu zu definieren,“ resümiert Sarah Lukuc, Vorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement.

Der Bundeverband Pflegemanagement erarbeitet aktuell in einer Arbeitsgruppe einen Leitfaden,um seine Mitglieder bei dieser Herausforderung und Chance zu unterstützen.


Zur Pressemitteilung: https://www.bv-pflegemanagement.de/meldung/items/738.html

Foto: chompoo – stock.adobe.com

 

 

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