Foto: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken mit Mitgliedern der FinanzKommission Gesundheit (c) BMG/Xander Heinl
„Einsparpotenzial Pflege“: FinanzKommission Gesundheit legt 66 Reformvorschläge für die GKV vor
Die FinanzKommission Gesundheit (FKG) hat ihren ersten Bericht vorgelegt, der kurzfristige Reformmaßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab dem Jahr 2027 enthält. Ziel ist es, die finanzielle Tragfähigkeit der GKV sicherzustellen und gleichzeitig ein hohes Qualitäts- und Leistungsniveau der Versorgung zu bewahren.
Die Prognosen der FKG zeigen, dass die Ausgaben der GKV deutlich schneller steigen als die Einnahmen. Ohne Reformen würde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz bereits 2027 von derzeit 2,9 % auf 3,7 % ansteigen und bis 2030 auf 4,7 % klettern. Die daraus resultierende Deckungslücke würde 2027 bei 15,3 Mrd. € liegen und bis 2030 auf 40,4 Mrd. € anwachsen. Für ein durchschnittliches Mitglied der GKV würde dies Mehrbelastungen von 260 € im Jahr 2027 bis zu 680 € im Jahr 2030 bedeuten, jeweils zur Hälfte durch Versicherte und Arbeitgeber zu tragen.
In der Pflege identifizierte die Kommission insbesondere die Personalkosten und die zusätzlichen Vergütungen für pflegeentlastende Maßnahmen als zentrale Treiber der Ausgabendynamik. Zugleich bestehen strukturelle Herausforderungen bei der Integration von Pflegeleistungen in die stationäre Versorgung.
Reformempfehlungen im Bereich Pflege
Der Bericht der FinanzKommission Gesundheit umfasst insgesamt 66 Reformempfehlungen, von denen mehrere direkt auf den Bereich Pflege abzielen. Die Kommission identifiziert insbesondere Personalkosten, Zusatzvergütungen und strukturelle Herausforderungen als zentrale Treiber der Ausgabendynamik in der Pflege.
- Wiedereingliederung der Pflegepersonalkosten in die stationäre Versorgung (0,6 Mrd. € Einsparung)
Bisher wurden Pflegepersonalkosten teilweise separat von den stationären Fallpauschalen (DRGs) abgerechnet. Die Wiedereingliederung soll sicherstellen, dass die Finanzierung der Pflegeleistungen direkt an die stationären Versorgungskosten gekoppelt wird. Dadurch sollen Doppelfinanzierungen vermieden und die Ressourcennutzung effizienter gestaltet werden. - Streichung der zusätzlichen Vergütung für pflegeentlastende Maßnahmen (0,7 Mrd. € Einsparung)
Die GKV zahlt derzeit Pauschalen für Maßnahmen, die Pflegekräfte entlasten sollen, beispielsweise durch zusätzliche Assistenzleistungen. Die Kommission schlägt vor, diese Zahlungen zu streichen, da die tatsächliche Entlastung bisher schwer messbar ist und teilweise doppelte Zahlungen erfolgen. Durch die Abschaffung sollen die Mittel gezielter eingesetzt werden, ohne dass die pflegerische Versorgung beeinträchtigt wird. - Streichung der Prüfquoten in Pflegeeinrichtungen (1,4 Mrd. € Einsparung)
Die verpflichtenden Prüfquoten für Pflegeeinrichtungen erzeugen administrative Aufwände und binden Pflegepersonal, das sonst direkt in der Versorgung tätig wäre. Die Abschaffung dieser Quoten soll administrative Belastungen reduzieren und gleichzeitig Einsparungen für die GKV ermöglichen, die direkt der Pflege zugutekommen können. - Streichung der Vollfinanzierung in der medizinischen Behandlungspflege sowie in Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen (0,4 Mrd. € Einsparung)
Die bisherige Vollfinanzierung wird auf das notwendige Maß reduziert, um redundante Finanzierungsströme zu vermeiden. So sollen Mittel effizienter eingesetzt werden, ohne dass die Versorgungssicherheit oder die Qualität medizinischer Leistungen in der Pflege darunter leidet.
Die vorgeschlagenen Reformen sollen die Pflegeausgaben stärker an die Einnahmen der GKV koppeln und die Ausgabendynamik bremsen. Gleichzeitig sollen die Versorgungssicherheit und die Versorgungsqualität erhalten bleiben. Für 2027 werden durch diese Maßnahmen Einsparungen in Höhe von rund 3,1 Mrd. € erwartet, wodurch die GKV-Finanzen spürbar entlastet werden.
Weitere Schwerpunkte
Neben pflegespezifischen Maßnahmen umfasst der Bericht Empfehlungen zur Begrenzung der Ausgaben in ambulanter und stationärer Versorgung, Arzneimittel, Heilmittel, Prävention sowie zur Stabilisierung der Beitragseinnahmen. Ein besonderer Fokus liegt auf der evidenzbasierten Medizin, der Prävention und der Planungssicherheit für Krankenkassen, damit die GKV-Finanzen ab 2027 stabilisiert werden können.
Weiteres Vorgehen
Das Bundesministerium für Gesundheit wird die Vorschläge des Berichts zügig prüfen und auf dieser Grundlage sehr zeitnah ein Gesetzgebungsverfahren einleiten. Ziel ist die kurzfristige Umsetzung wirksamer Maßnahmen, insbesondere zur Stabilisierung der GKV-Finanzen und zur Entlastung der Pflegefinanzen.
Parallel dazu wird die FinanzKommission Gesundheit ihre Arbeit fortsetzen. Bis Ende 2026 werden weitere Vorschläge für mittel- bis langfristige Strukturreformen vorgelegt.
Die Maßnahmen der FKG sollen dazu beitragen, die Pflegekosten nachhaltig zu steuern, die Beitragssatzstabilität zu sichern und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Versorgung in allen Pflegebereichen zu gewährleisten.

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