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DBfK kritisiert GKV-Gesetz: Einsparungen treffen auch die Pflege zu Hause

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) übt scharfe Kritik am kürzlich im Bundeskabinett beratenen Entwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Nach Einschätzung des Verbands belasten die vorgesehenen Regelungen die häusliche Krankenpflege, die außerklinische Intensivpflege und die Pflege im Krankenhaus. Statt auf nachhaltige Strukturreformen setze die Bundesregierung auf pauschale Ausgabenbegrenzungen – mit erheblichen Folgen für Patient:innen, Pflegebedürftige und deren Angehörige.

Besonders kritisch bewertet der DBfK die geplanten Eingriffe in die ambulante Versorgung. Für die häusliche Krankenpflege und die außerklinische Intensivpflege sollen Vergütungssteigerungen künftig gedeckelt werden. Für die Jahre 2027 bis 2029 ist zudem eine verschärfte Obergrenze vorgesehen: maximal die um einen Prozentpunkt abgesenkte Grundlohnrate. Gleichzeitig soll die bisherige Verpflichtung entfallen, Tariflohnsteigerungen in Vergütungsverhandlungen vollständig zu refinanzieren.

„Die Bundesregierung greift genau dort ein, wo Versorgung längst unter Druck steht: bei der Pflege zu Hause“, erklärt Vera Lux. „Wer Tariftreue fordert und gleichzeitig die Refinanzierung kappt, produziert Versorgungslücken. Das ist keine Stabilisierung, sondern eine politische Entscheidung gegen verlässliche ambulante Pflege.“

Der DBfK warnt zudem davor, die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen allein auf das SGB V zu beziehen. In der Praxis würden Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V und Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI häufig durch dieselben Pflegedienste, mit denselben Pflegefachpersonen und in denselben Versorgungssituationen erbracht. Eine Deckelung im SGB V wirke sich daher unmittelbar auf die gesamte ambulante Versorgungsstruktur aus. „Pflegedienste arbeiten nicht in getrennten Welten“, so Lux. „Wenn häusliche Krankenpflege nicht mehr auskömmlich finanziert wird, geraten auch SGB-XI-Leistungen, Angehörige und am Ende die Kommunen unter Druck.“

Aus Sicht des DBfK entsteht damit ein deutlicher Zielkonflikt. Einerseits werde politisch erwartet, dass Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste tarifgerecht bezahlen, Personal halten und die Versorgung sichern. Andererseits sollen ausgerechnet die Mittel für diese Personalkosten begrenzt werden. Das wirtschaftliche Risiko werde damit auf die Leistungserbringer verlagert – mit absehbaren Folgen für Angebotsstruktur und Versorgungssicherheit.

Auch die vorgesehenen Änderungen im Krankenhausbereich bewertet der Verband kritisch. Das Pflegebudget soll grundsätzlich begrenzt werden, ohne dass ein Bezug zum tatsächlichen Versorgungsbedarf hergestellt werde. Darüber hinaus soll das Pflegebudget künftig um die Höhe pflegeentlastender Maßnahmen gekürzt werden. „Das Pflegebudget sollte Pflegepersonalkosten aus der Sparlogik herauslösen. Mit der geplanten Begrenzung wird diese Schutzfunktion geschwächt. Wer Pflegepersonal entlasten will, darf das Pflegebudget nicht in dieser Weise deckeln und pflegentlastende Maßnahmen nicht wegkürzen“, erklärt Vera Lux.

Der DBfK fordert die Bundesregierung deshalb auf, die vorgesehenen Deckelungen in der häuslichen Krankenpflege, der außerklinischen Intensivpflege und beim Pflegebudget im Krankenhaus zurückzunehmen. Zudem müsse die vollständige Refinanzierung tariflicher Personalkosten sichergestellt und pflegeentlastende Maßnahmen im Krankenhaus weiterhin verlässlich finanziert werden.
„Pflege ist kein Selbstbedienungsladen für kurzfristige Haushaltspolitik“, betont Lux. „Wer wirklich stabile Beiträge will, muss Versorgung besser steuern, Prävention stärken, Fehlanreize abbauen und Pflege fachlich einbeziehen. Die Bundesregierung macht stattdessen ausgerechnet dort Druck, wo Menschen am verletzlichsten sind: bei der Versorgung zu Hause und im Krankenhaus.“

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