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VPU fordert pflegefachliche Vertretung auf Vorstandsebene in der Hochschulmedizin
Der Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands (VPU e.V.) begrüßt die geplante Novellierung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes grundsätzlich als wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der Hochschulstrukturen in Niedersachsen. Positiv hervorgehoben werden insbesondere Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Studium und Pflegeverantwortung, zur Förderung von Diversität und zum Ausbau des Diskriminierungsschutzes sowie Ansätze zur Weiterentwicklung von Organisationsstrukturen und Karrierewegen.
Mit Blick auf die Hochschulmedizin sieht der VPU e.V. jedoch wesentlichen Anpassungsbedarf. Aus pflegefachlicher Perspektive enthält der Gesetzentwurf eine zentrale strukturelle Lücke, da die professionelle Pflege auf Vorstandsebene bislang nicht als eigenständiger und gleichberechtigter Verantwortungsbereich vorgesehen ist.
„Wer Spitzenmedizin will, muss auch die Leitungsstrukturen konsequent interprofessionell aufstellen. Die Pflege trägt zentrale Verantwortung für Patient:innensicherheit, Versorgungsqualität, Personalentwicklung und Innovation. Es ist deshalb nicht mehr zeitgemäß, pflegefachliche Expertise nur nachgelagert zu organisieren, anstatt sie dort einzubinden, wo die strategischen Entscheidungen getroffen werden“, betont Torsten Rantzsch, Vorstandsvorsitzender des VPU e.V.
Die Krankenhausversorgung ist ohne professionelle Pflege nicht denkbar. Pflegefachpersonen übernehmen eine wesentliche Rolle für Patient:innensicherheit, Versorgungsqualität und die Kontinuität der Behandlung. Studien zeigen, dass eine gute pflegerische Personalausstattung, unterstützende Arbeitsbedingungen und eine starke pflegerische Führung mit besseren Behandlungsergebnissen, geringeren Komplikationsraten und einer höheren Zufriedenheit der Patient:innen verbunden sind.
Auch für die wirtschaftliche und personelle Stabilität von Einrichtungen ist pflegerische Führung von großer Bedeutung. Einrichtungen mit einer ausgeprägten pflegerischen Leitung weisen eine höhere Mitarbeiter:innenzufriedenheit, geringere Fluktuation und stabilere Versorgungsstrukturen auf. Zudem beeinflusst die Pflege zentrale Qualitätsindikatoren wie Infektionsprävention, Wiederaufnahmeraten, Verweildauer und die interprofessionelle Zusammenarbeit.
Universitätskliniken sind darüber hinaus wichtige Standorte für pflegewissenschaftliche Entwicklung, Forschung und Innovation. Neue Versorgungsmodelle, Advanced Practice Nursing und digitale Anwendungen entstehen häufig im direkten Patient:innenumfeld und erfordern eine enge Verzahnung von Praxis, Wissenschaft und strategischer Steuerung. Aus Sicht des VPU e.V. können diese Potenziale jedoch nur dann nachhaltig genutzt werden, wenn die Pflegedirektion auch auf Vorstandsebene mit entsprechender Zuständigkeit, Entscheidungskompetenz und Ressourcenverantwortung vertreten ist.
Der VPU e.V. fordert daher die gesetzliche Verankerung der Pflegedirektion als gleichberechtigtes Mitglied der Vorstände von Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen – neben den Ressorts Forschung und Lehre, Krankenversorgung sowie Wirtschaftsführung und Administration.
Die Pflegedirektion soll dabei
- als eigenständiges Vorstandsressort mit klarer Zuständigkeit etabliert werden,
- gleichberechtigt an strategischen Entscheidungen mitwirken
- und über angemessene Ressourcen- und Budgetverantwortung verfügen.
„Unser Anliegen ist kein berufsständisches, sondern ein qualitäts-, leistungs- und betriebswirtschaftlich begründetes. Eine moderne, leistungsfähige und zukunftsorientierte Hochschulmedizin ist ohne gleichberechtigt eingebundene pflegerische Führung nicht mehr zeitgemäß. Spitzenleistung entsteht dort, wo die zentralen Professionen auch in der strategischen Steuerung gemeinsam Verantwortung tragen“, so Torsten Rantzsch weiter.
Der VPU e.V. hat seine Stellungnahme den zuständigen politischen Entscheidungsträger:innen in Niedersachsen übermittelt und steht für einen vertieften fachlichen Austausch zur weiteren Ausgestaltung der Hochschulmedizin zur Verfügung.

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