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Innovationsausschuss sucht Themenvorschläge für Förderprojekte im Gesundheitswesen 2027
Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat die Themensuche für das Förderjahr 2027 gestartet. Ab sofort können Vorschläge zu versorgungsrelevanten Themen aus dem Gesundheitswesen eingereicht werden, die in künftige themenspezifische Förderbekanntmachungen einfließen sollen. Berücksichtigt werden können Ideen aus den Förderbereichen neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung. Eine Ausnahme bildet die (Weiter-)Entwicklung medizinischer Leitlinien: Hier werden die thematischen Schwerpunkte vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt.
Beteiligung im Rahmen des Konsultationsverfahrens
Die zweimonatige Themensuche erfolgt im Rahmen eines Konsultationsverfahrens. Beteiligen können sich Expertinnen und Experten aus Verbänden des Gesundheitswesens, aus Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie aus Patientenorganisationen. Voraussetzung ist, dass sie nicht dem Innovationsausschuss angehören. Jeder Themenvorschlag muss unter anderem die Relevanz des Förderthemas begründen und den bestehenden Versorgungs- und Verbesserungsbedarf aufzeigen.
Ziel ist es, aus den eingereichten Vorschlägen eine möglichst große inhaltliche Schnittmenge zu bilden, damit sich zahlreiche Impulse in den späteren Förderthemen wiederfinden. Eine wortgleiche Übernahme einzelner Einreichungen ist daher eher selten. Das Einreichen eines Vorschlags hat zudem keinen Einfluss auf einen möglichen späteren Antrag auf Projektförderung.
Einreichung bis Mitte Juni möglich
Informationen zum Ablauf des Konsultationsverfahrens sowie zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen sind in der entsprechenden Bekanntmachung zusammengefasst. Für die Einreichung soll das dort bereitgestellte Vorschlagsformular genutzt werden. Themenvorschläge können bis zum 17. Juni 2026 an konsultationsverfahren@if.g-ba.de gesendet werden. Später eingehende Vorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Hintergrund
Der Innovationsausschuss fördert seit 2016 Projekte, die innovative Ansätze in der gesetzlichen Krankenversicherung erproben und neue Erkenntnisse für die Versorgungspraxis liefern sollen. Grundlage dafür sind die Mittel des Innovationsfonds. Neben themenspezifischen Förderbekanntmachungen veröffentlicht der Innovationsausschuss auch themenoffene Ausschreibungen. In diesen Verfahren können Projektanträge zu selbst gewählten Themen eingereicht werden.
Zur Pressemitteilung: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1329/

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