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DPR fordert zum Tag des Grundgesetzes stärkere Absicherung der Rechte von Menschen mit Pflegebedarf

Zum Tag des Grundgesetzes am 23. Mai 2026 forderte der Deutsche Pflegerat (DPR), die Rechte von Menschen mit Pflegebedarf wirksamer abzusichern. Menschenwürde und Sozialstaat dürften auch dann nicht an Grenzen stoßen, wenn Menschen auf Pflege und Unterstützung angewiesen sind.

Nach Auffassung des DPR ist Pflege nicht nur eine soziale Leistung, sondern Ausdruck staatlicher Schutz- und Gewährleistungsverantwortung gegenüber vulnerablen Bevölkerungsgruppen. Wer Pflege benötigt, müsse sich auf Schutz, Unterstützung und eine gute Versorgung verlassen können. Dies dürfe nicht vom Wohnort, von Systemgrenzen, bürokratischen Hürden oder knappen Ressourcen abhängen. Entscheidend sei vielmehr, dass der Sozialstaat Menschen mit Pflegebedarf im Alltag tatsächlich erreiche.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, erklärt: „Der Tag des Grundgesetzes erinnert daran, dass Menschenwürde, Sozialstaat und staatliche Schutzpflichten im Alltag der Menschen ankommen müssen. Für Menschen mit Pflegebedarf entscheidet sich Würde ganz konkret: Erhalten sie Zugang zu guter Versorgung? Werden ihre Bedarfe gesehen? Werden sie geschützt? Können sie sich darauf verlassen, nicht an Systemgrenzen, Bürokratie oder Ressourcenknappheit zu scheitern? Derzeit gibt es erhebliche Zweifel, ob die Rechte für pflegebedürftige Menschen in Deutschland umfassend gesichert sind.“

Auch Pascale Hilberger-Kirlum, Vize-Präsidentin des DPR und Mitglied der DPR-Fachkommission zur Aufnahme der Rechte von Menschen mit Pflegebedarf ins Grundgesetz, sieht hier deutlichen Handlungsbedarf. „Die Sicherung der pflegerischen Versorgung ist eine staatlich verantwortete Daseinsvorsorge. Menschen mit Pflegebedarf brauchen hier mehr als gute Absichten. Sie benötigen verlässliche Rechte, niedrigschwellig erreichbare Unterstützung und eine bedarfsgerechte Versorgung, die tatsächlich bei ihnen ankommt. Die Schutzaufträge des Grundgesetzes müssen stärker auf ihre Lebenswirklichkeit bezogen werden: auf den Alltag zu Hause, in der Langzeitpflege, im Krankenhaus und überall dort, wo Menschen Unterstützung brauchen. Es geht darum, ihre Würde nicht nur zu achten, sondern im Pflegealltag konkret erfahrbar zu machen und zu sichern.“

Der DPR betont, dass Pflegebedürftigkeit nicht nur Fragen der Menschenwürde berührt, sondern auch Schutz, Fürsorge, Teilhabe und Versorgungssicherheit. Damit seien zentrale verfassungsrechtliche Prinzipien des Sozialstaats betroffen. Pflegerische Versorgung sei ein elementares Grundbedürfnis. Der Staat müsse dafür sorgen, dass Menschen mit Pflegebedarf verlässlich unterstützt und entsprechend ihrer individuellen Bedarfe gut versorgt werden.

„Pflegerische Versorgung ist keine freiwillige Zusatzleistung eines funktionierenden Sozialstaats. Sie gehört zu seinen Grundaufgaben“, so Vogler. „Wer die Menschenwürde ernst nimmt, muss auch die Bedingungen ernst nehmen, unter denen Menschen gepflegt, begleitet und versorgt werden.“

Aus Sicht des Deutschen Pflegerats müssen Rechte, Schutz und Versorgung von Pflegebedürftigen konsequent gestärkt werden. Menschen müssten sich auf gute Pflege und Unterstützung verlassen können, wenn sie diese benötigen. Die Schutzaufträge des Grundgesetzes und die staatliche Verantwortung müssten deshalb im pflegerischen Alltag spürbar werden.

Dabei müsse die Versorgungsperspektive konsequent bedarfsgerecht und zukunftsorientiert mitgedacht werden. Pflegefachpersonen erlebten täglich, wo Versorgung funktioniere, wo sie brüchig werde und wo Menschen durch fehlende Strukturen, lange Wege oder unzureichende Unterstützung belastet würden. Ob Menschenwürde und Sozialstaat tatsächlich wirksam seien, zeige sich gerade in der konkreten Versorgung. Gute Gesetze müssten daran messbar sein, dass sie Versorgung sichern, Pflegebedürftige sowie An- und Zugehörige entlasten und die Kompetenzen der professionellen Pflege wirksam einbeziehen.

„Das Grundgesetz ist ein Schutzversprechen. Dieses Schutzversprechen muss auch für Menschen mit Pflegebedarf sowie ihre An- und Zugehörigen spürbar werden“, betont Hilberger-Kirlum. „Dafür braucht es klare Verantwortung und eine pflegerische Versorgung, die sich am tatsächlichen Bedarf der Menschen in ihren jeweiligen Lebenswelten orientiert. Erfüllt werden kann es nur mit gesicherten Versorgungsformen und -strukturen, in deren Mittelpunkt die Profession Pflege steht.“

Der Deutsche Pflegerat verweist in diesem Zusammenhang auch auf seine eingesetzte Fachkommission zur Aufnahme der Rechte von Menschen mit Pflegebedarf ins Grundgesetz. Sie befasst sich mit der Frage, wie Würde, Schutz, Fürsorge, Zugang und bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit Pflegebedarf künftig wirksamer abgesichert werden können.

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