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Bundesverband Pflegemanagement warnt: PeBeM darf nicht zur Absenkung der Versorgungsziele in der Langzeitpflege missbraucht werden

Der Bundesverband Pflegemanagement bewertet die Unterrichtung der Bundesregierung zur Umsetzung und Weiterentwicklung des wissenschaftlich fundierten Personalbemessungsverfahrens in der vollstationären Langzeitpflege mit großer Sorge. Kritisch sieht der Verband insbesondere, dass nach Einschätzung der Bundesregierung eine weitere Anhebung der Personalanhaltswerte nach § 113c SGB XI derzeit nicht erfolgen soll. Auch die Einführung einer bundeseinheitlichen Mindestpersonalausstattung ist nach der vorliegenden Einschätzung aktuell nicht vorgesehen.

Aus Sicht des Bundesverbands Pflegemanagement sendet diese Haltung ein problematisches Signal. Zwar werde der wissenschaftlich ermittelte Pflegebedarf grundsätzlich anerkannt, politisch aber nicht konsequent umgesetzt. Statt die tatsächlichen Bedarfe der Bewohnerinnen und Bewohner zum Maßstab zu machen, rückten Arbeitsmarktengpässe, Finanzierungsdruck und Fragen der kurzfristigen Umsetzbarkeit in den Vordergrund.
„Pflegebedarf verschwindet nicht, weil Personal fehlt. Wenn der Mangel zum Maßstab politischer Steuerung wird, droht aus einem wissenschaftlichen Personalbemessungsverfahren ein Instrument zur Verwaltung von Unterversorgung zu werden“, erklärt Sarah Lukuc, Vorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement.

Mit dem Personalbemessungsverfahren PeBeM wurde erstmals wissenschaftlich beschrieben, welche Personalausstattung in vollstationären Pflegeeinrichtungen erforderlich ist. Die Weiterentwicklung von Algorithmus 1.0 über 2.0 bis zu 2.1 bestätigt nach Auffassung des Verbands eine klare Bedarfslinie oberhalb der derzeit geltenden gesetzlichen Werte. Besonders kritisch bewertet der Bundesverband die von der Bundesregierung bevorzugte Variante 2.1 H, bei der hauswirtschaftliche Tätigkeiten aus dem Pflegepersonalbedarf herausgerechnet werden. Fachlich vertretbar sei dies nur dann, wenn diese Aufgaben verbindlich durch ausreichend finanziertes Hauswirtschaftspersonal übernommen würden.

„Algorithmus 2.1 H darf nicht bedeuten: weniger Pflegepersonal, aber keine verbindliche Stärkung der Hauswirtschaft. Wenn Tätigkeiten herausgerechnet werden, müssen sie an anderer Stelle zuverlässig finanziert und organisiert werden. Sonst entsteht keine Effizienz, sondern eine Verschiebung von Arbeit, Verantwortung und Kosten“, betont Peter Koch, Vorstandsmitglied des Bundesverbands Pflegemanagement und Leiter der AG Langzeitpflege und Reha.

Der Verband warnt außerdem davor, die Diskussion um Personalbemessung mit Überlegungen zu verbinden, Schwellenwerte bei den Pflegegraden 1 bis 3 anzuheben. Eine solche Veränderung würde den tatsächlichen Unterstützungsbedarf nicht verringern, sondern lediglich seine leistungsrechtliche Sichtbarkeit reduzieren. Nach Einschätzung des Bundesverbands Pflegemanagement besteht damit die Gefahr, dass auch die wissenschaftlichen Aussagen von PeBeM verzerrt würden, weil der Personalbedarf auf Basis veränderter Pflegegradstrukturen rechnerisch geringer erscheinen könnte.

„Gerade die Pflegegrade 1 bis 3 sind der zentrale Bereich für Prävention, Beratung, Reablement, Angehörigenunterstützung und den Erhalt von Selbstständigkeit. Wer hier den Zugang erschwert, riskiert spätere Hilfe, höhere Belastung von Angehörigen, mehr Krisenverläufe und zusätzliche Folgekosten in Krankenversicherung, Sozialhilfe und stationärer Versorgung“, so Koch.

Der Bundesverband Pflegemanagement fordert die Bundesregierung deshalb auf, PeBeM nicht als Instrument zur Begrenzung von Personalansprüchen zu nutzen, sondern als Grundlage für einen verbindlichen Stufenplan. Notwendig seien aus Sicht des Verbands der Ausbau der Pflegefachassistenz, die gezielte Stärkung von Pflegefachpersonen, klare Aufgabenprofile im Skill-Grade-Mix, eine verbindlich finanzierte Hauswirtschaft sowie Investitionen in Organisationsentwicklung und Digitalisierung.

„Der Fachkräftemangel wird nicht dadurch gelöst, dass Fachlichkeit abgesenkt wird. Er wird gelöst, indem Pflegefachpersonen gezielt eingesetzt, Assistenzberufe gestärkt, Hilfskräfte qualifiziert und pflegeferne Tätigkeiten konsequent aus der Pflege herausgelöst werden“, so Sarah Lukuc.

Für den Bundesverband Pflegemanagement ist klar: Pflege darf nicht als nachrangige Kostenposition behandelt werden, sondern muss als kritische Infrastruktur verstanden werden. Sie sichere Würde, Teilhabe, Prävention, Rehabilitation und Versorgungssicherheit. „Die politische Frage darf daher nicht lauten, wie Pflegebedarf rechnerisch reduziert werden kann. Sie muss lauten, welche Pflege eine alternde Gesellschaft braucht“, unterstreicht Lukuc.

„Pflegebedarf muss Maßstab politischen Handelns bleiben – nicht dessen Verhandlungsrest“, fordert Lukuc.

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